Internetauftritt Vertrag mit LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE (einer Marke von Madsack Online-Service

  • 3 Minuten Lesezeit

Immer wieder berichten wir über „Vereinbarungen über die Erstellung von Internetauftritten“ von Mandanten. Bei den Verträgen handelt es sich um sogenannte Internetsystemverträge. Letztlich geht es um die Erstellung einer Homepage. Dabei treten immer wieder unterschiedliche Firmen/Vertragspartner auf, die um den Abschluss der Verträge mit dem Kunden buhlen. Insbesondere die EuroWeb-Gruppe tritt hierbei in Vorschein.


Zur Eurowebgroup gehören nach eigener Angabe auf der Homepage


  • United-Media
  • WN OnlineService
  • Westfalen-Blatt OnlineService oder
  • Madsack
  • PKW.de
  • Ruhrgebietshelden
  • YOURRATE
  • STYLELANE
  • foodiny
  • viscomp online Marketing
  • Vendosys
  • WEBHUNT3R
  • Business Füchse


Auch bei der Namenswahl sind die Unternehmen kreativ bzw. Erfindungsreichtum. So werden zum Beispiel Verträge unter der Firmierung Westfalen-Blatt OnlineService oder LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE zum Abschluss angeboten.


Hinter dem LEIPZIGER VOLKSZEITUNG ONLINESERVICE steck die Firma Madsack Online-Service GmbH & Co. KG (LVZ Onlineservice ist eine Marke der Madsack Online-Service GmbH & Co. KG)


Was ist Inhalt des Vertrages?


Die Vorgehensweise damit auch der Vertragsinhalt sind in aller Regel sehr ähnlich. Es geht um den Abschluss einer Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes, also über die Erstellung einer Homepage. Die uns bekannten Formulare sind auch alle ähnlich bzw. zum Teil auch identisch aufgebaut. Zunächst sind handschriftlich die Angaben des Vertragsfreundeskreises zukünftigen Kunden einzutragen. In der Mitte des Formulars ist auf der rechten Seite blickfangmäßig der der Preis dargestellt. Auf der linken Seite befindet sich hingegen eher abgesetzt und im Kleingedruckten weitere Hinweise zum Vertrag sowie zum Beispiel die Vertragslaufzeit. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate. Die Angabe der Vertragslaufzeit erfolgt dabei jedoch nicht in Ziffern sondern in einem Wort: achtundvierzig. Unseres Erachtens nach soll dadurch die vierjährige Vertragslaufzeit durch den potentiellen Kunden überlesen werden.


Im unteren Teil finden sich dennoch Angaben zur SCHUFA-Klausel und zum Seekommandant.


Was ist das Problem mit diesen Verträgen?


Zahlreiche unserer Mandanten berichten, dass ihnen die Vertragslaufzeit von vier Jahren (48 Monate) so nicht bewusst war. Auch wird an keiner Stelle des Vertrages das Gesamtvolumen benannt. Zum Teil belaufen sich die monatlichen Preise auf 529 € netto. Somit entstehen Kosten von weit über 20.000 € auf die Vertragsdauer gerechnet. Die Vielzahl unserer Mandanten ist dabei als Einzelunternehmer bzw. als Kleinstunternehmer unterwegs. Sprich es handelt sich vorwiegend um kleinere Unternehmen, selbst wenn es GmbHs sind, die nur wenige Angestellte haben und der Inhaber bzw. Chef oftmals selbst mitarbeitet. Für solche Betriebe stellt ein Gesamtvolumen von über 20.000 € nachvollziehbarer Weise natürlich eine hohe Belastung dar.


Kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?


Die meisten unserer Mandanten sind daher an einer vorzeitigen Kündigung interessiert. Dabei ist zu beachten, dass es sich bei diesen Verträgen grundsätzlich um Werkverträge handelt. Ein solcher Werkvertrags grundsätzlich jederzeit kündbar das Werkvertragsrecht bietet jedoch unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten an je nach entsprechendem Ausspruch der Kündigung sind daran auch unterschiedliche Rechtsfolgen geknüpft. Der Unterschied ist dem Laien oftmals nicht bekannt. Sodass wir davon abraten eine solche Vereinbarung über die Erstellung eines Internetauftrittes selber fristlos zu kündigen. Es handelt sich dabei um Gestaltungsrechte. Die richtige Reihenfolge kann dabei von enormer Wichtigkeit sein.


Wir vertreten bundesweit!


Wenn auch Sie Ihren Vertrag mit Madsack Online-Service GmbH & Co. KG, United Media, WN Online-Service, Westfalen-Blatt o.a. außerordentlich kündigen möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:


  • Tel. 040 5330-8720
  • E-Mail info@haemmerling-legal.de  
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema