Irrtümer und Fehleinschätzungen im Verkehr

  • 3 Minuten Lesezeit

Es gibt viele Irrtümer bzw. Fehleinschätzungen über Regeln im Straßenverkehr. Viele Verkehrsteilnehmer haben ihren Führerschein erworben, als es viele Regelungen noch gar nicht gab.

Immer Vorfahrt von rechts.

Falsch. Wer aus einem Bereich mit einem abgesenkten Bordstein herausfährt, z. B. aus einer Spielstraße, hat keine Vorfahrt.

Radwege können in beiden Richtungen benutzt werden.

Das ist unzutreffend. Es ist immer die Fahrtrichtung einzuhalten. Das gilt auch in Einbahnstraßen. Der Gehweg ist für erwachsende Radfahrer tabu. Dies alles gilt nur dann nicht, wenn ein Verkehrsschild die entsprechende Nutzung erlaubt.

Reservieren eines Parkplatzes.

Es hat derjenige Vorrang, der die Parklücke mit dem Fahrzeug als erster unmittelbar erreicht.

Der grüne Pfeil ist wie eine grüne Ampel.

Der grüne Pfeil ist zu passieren wie ein Stoppschild. D. h. es ist vor dem Abbiegen zwingend anzuhalten.

Sofortiges Einreihen bei verengter Fahrbahn.

Vor der Engstelle, nicht hunderte Meter vorher, hat man sich nach dem Reißverschlusssystem einzufädeln. Dies soll einen Rückstau vermeiden. Sie sind übrigens verpflichtet, den Fahrer, der von der endenden Spur wechseln will, einfädeln zu lassen.

Auf der Autobahn muß ich am Ende des Beschleunigungsstreifens anhalten.

Nein. Sie dürfen beim Beschleunigen sogar schneller fahren als der rückwärtige Verkehr und auf dem Standstreifen, wenn es erforderlich ist, weiterbeschleunigen.

Gerade durch den Kreisverkehr.

In kleineren Ortschaften ist der innere Kreis oft lediglich farblich abgesetzt. Diesen Bereich dürfen nur Busse und LKW überfahren. Anhalten im Kreisverkehr ist verboten, außer dies ist verkehrsbedingt. Parken ist ebenfalls verboten.

Hupe und Lichthupe zur Verständigung.

Hupen ist nur erlaubt, um auf Gefahren hinzuweisen oder einen Überholvorgang anzuzeigen. Die Lichthupe hat die gleiche Funktion wie die akustische Hupe: Warnung nur vor Gefahren und Anzeige eines Überholvorgangs außerorts. Der Einsatz der Lichthupe zur Veranlassung eines Spurwechsels des Vordermanns kann Nötigung sein.

Rechts darf man nicht überholen.

Innerhalb geschlossener Ortschaften darf die Fahrspur frei gewählt werden und auf der rechten Fahrspur auch schneller gefahren werden. Wenn der Verkehr auf der Autobahn ins Stocken gerät oder sich langsam bewegt, darf rechtsüberholt werden.

Rettungsgasse erst bei Blaulicht bilden.

Dies ist falsch. Die Rettungsgasse muß bei mehrspurigen Außerortsstraßen und Autobahnen bereits dann gebildet werden, wenn der Verkehr Schrittgeschwindigkeit erreicht.

Das Handy an der Ampel kontrollieren ist erlaubt.

Wenn das Fahrzeug fährt oder steht und die Zündung noch an ist (Dies gilt auch bei Elektrofahrzeugen, Hybriden, bei Motorabschaltautomatik usw.) ist jedes Halten des Handys untersagt.

Wer auffährt hat immer schuld.

Dies gilt nur uneingeschränkt, wenn Sie auf ein stehendes Fahrzeug auffahren. Wird der Sicherheitsabstand nicht eingehalten, kommt es auf den Einzelfall an. Bremst der Vorausfahrende ohne ersichtlichen Grund, kann er voll haften. So z. B. beim Einscheren nach einem Überholvorgang. Auch wegen Tieren auf der Fahrbahn darf u. U. nicht stark abgebremst werden, wenn nachfolgende Fahrzeuge gefährdet werden.

Samstag ist kein Werktag.

Dies ist insbesondere z.B. für das Auslegen einer Parkscheibe relevant. Der Samstag ist ein Werktag. Gesetzlich geregelt ist: „Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.“ Wäre der Samstag kein Werktag, müßte er dann nicht extra erwähnt werden.


Rechtsanwalt  Holger Hesterberg. Wolfratshausen.

Bundesweite Tätigkeit. Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Holger Hesterberg

Beiträge zum Thema