Jameda Bewertung löschen - Fachanwalt IT-Recht informiert

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie wollen eine unberechtigte Jameda Bewertung löschen?

Bewertungen im Internet sind wichtig und hilfreich. Die Menge und der Inhalt der Bewertungen entscheiden zum Teil erheblich über Erfolg und Misserfolg von Unternehmen. Dies gilt gleichermaßen auch für das Ansehen und die öffentliche Wahrnehmung von Ärzten. Eines der ersten Anlaufstellen wenn es um Bewertungen von Ärzten und medizinischen Berufen geht, ist das Portal jameda.de.

Das Portal bietet dabei die Möglichkeit an, sämtliche dort auch (unfreiwillig) gelistete Ärzte bewerten zu können. Doch wie kann eine schlechte Bewertung gelöscht werden und in welchem Fall ist des überhaupt möglich? Dieser Beitrag soll hierauf Antworten geben und eine Anleitung bieten. 

Wann werden jameda Bewertungen gelöscht?

Laut jameda gibt es eine Qualitätssicherung und Nutzungsrichtlinien welche in Folgenden Fällen, eine Veröffentlichung von Bewertungen bereits verhindern sollen:

  • bei Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdung oder Drohung
  • Bewertungen die diskriminierend, rassistisch, usw. sind
  • obszön, anstößige oder anzügliche Bewertungen
  • Manipulation, keine Bewertungen durch Dritte (Ausnahme Begleitpersonen)
  • Zweifeln an der Echtheit, d.h. nur echte Behandlungserfahrungen

Was aber passiert, wenn trotz der o.g. Bedingungen eine schlechte Bewertung veröffentlicht wird, muss diese akzeptiert werden oder gibt es eine Möglichkeit diese selbst zu entfernen?

Wie kann eine Bewertung bei jameda gelöscht werden?

Eine unzulässige Bewertung kann nicht selbst deaktiviert oder gelöscht werden. Um negative Jameda-Bewertungen zu entfernen muss dies über die Plattform gemeldet bzw. begründet beanstandet werden - dazu bietet jameda folgende Möglichkeiten:

  • Meldung bei auf jameda.de per E-Mail bewertungen@jameda.de
  • direkte Beanstandung der Bewertung mittels Link „Problem melden“

Falls Sie auf einen Fachanwalt für IT-Recht setzen möchten:

Bereits bei einer anonym abgegeben Bewertung kann diese beanstandet werden, da hier nicht geprüft werden kann, ob tatsächlich eine Behandlung oder ein irgendwie gearteter Kontakt mit dem vermeintlichen Patienten stattgefunden hat. Zwar sind grundsätzlich auch anonym abgegebene Bewertungen erlaubt, jedoch muss bei Beanstandung die bewertende Person eine Behandlung oder Kontakt beweisen oder anderweitig belegen können. So hat dies der BGH (VI ZR 34/15) bereits im Jahr 2016 entschieden, dass Beanstandungen nachzugehen ist und eine Prüfung stattzufinden habe.

"Liegt der angegriffenen Bewertung kein tatsächlicher Behandlungs- kontakt zugrunde, ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Klägers auch rechtswidrig. .... Der Portalbetreiber muss ernsthaft versuchen, sich hierzu die notwendige Tatsachengrundlage zu verschaffen; er darf sich insbesondere nicht auf eine rein formale "Prüfung" zurückziehen." (BGH, Urteil vom 1.03.2016, Az.: VI ZR 34/15)

Das bedeutet jedoch, dass nach einer Beanstandung einer Bewertung jameda diese ernsthaft zu prüfen hat und sich darüber Tatsachen zu verschaffen. Dies wird zumeist durch Aufforderung zu einer Stellungnahme durch den Bewerter geschehen. 

Wie der BGH in seiner Begründung in seinem Urteil erläutert, genügt eine allzu pauschale und verkürzte Aufforderung dazu nicht aus:

"Im Streitfall hätte die Beklagte die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und diesen zur Stellungnahme anhalten müs- sen. Sie hätte ihn weiter auffordern müssen, ihr den angeblichen Behandlungs- kontakt möglichst genau zu beschreiben und ihr den Behandlungskontakt bele- gende Unterlagen, wie etwa vorhandene Rechnungen, Terminkarten und - zettel, Eintragungen in Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien möglichst umfassend - soweit vom Bewertenden für nötig erachtet ggf. teilweise ge- schwärzt - zu übermitteln. Die bloße Bitte der Beklagten, "die Behandlung in mindestens zwei Sätzen [zu] umschreiben und den Behandlungszeitraum [zu] nennen", reicht hierfür nicht."

weitere Informationen wie jameda Bewertungen gelöscht werden können.

Fachanwalt IT-Recht: Jameda-Bewertungen löschen

Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um schlechte Bewertungen im Internet und vereinbaren gern zeitnah ein Beratungsgespräch, rufen Sie uns gleich an – Telefon Anwalt für Internetrecht 0341-22522780. Sie möchten auch Ihre negativen google Bewertung löschen lassen, kein Problem – kontaktieren Sie uns.

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Baumgärtner

Beiträge zum Thema