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EDV-Recht: Was fällt darunter?

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EDV-Recht: Was fällt darunter?

EDV-Recht kurz erklärt

Das Recht der elektronischen Datenverarbeitung bezeichnet man als EDV-Recht. Es umfasst die Rechtsgebiete Telekommunikationsrecht (TK-Recht), IT-Recht, Medienrecht und Computerrecht. Die Bereiche werden häufig nicht klar voneinander getrennt. Eine genaue Abgrenzung des EDV-Rechts gibt es bis heute nicht, so dass es in vielen Fällen zu Überschneidung mit anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht oder Strafrecht, kommt.  

Wesentliche Bestandteile des EDV-Rechts

Wesentlicher Bestandteil des EDV-Rechts sind alle Belange rund um das Vertragsrecht, bezogen auf Informationstechnologien (Software, Hardware sowie Dienstleistungen). Dazu gehört das Aufsetzen von Verträgen (z. B. Dienstleistungsverträge, Softwareverträge, Providerverträge) oder allgemeinen Geschäftsbedingungen. Je nach Ausgestaltung und Gegenstand der Verträge kommt dabei Kaufrecht, Mietrecht, Pachtrecht oder Werkvertragsrecht zur Anwendung. Das EDV-Recht beinhaltet außerdem das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, wozu auch der Onlinehandel (E-Commerce) zählt. Erhöhter Beratungsbedarf besteht seit einigen Jahren auch vonseiten der Arbeitgeber und Unternehmen, die Vorschriften zu Datenschutz, Cyber-Security, Cloud-Diensten und sonstigen digitalen Gütern rechtssicher umsetzen müssen. 

Weitere Anwendungsbereiche sind: 

  • Industrie 4.0 

  • Lizenzierung von Software, z. B. bei Open Source Software (OSS) 

  • Schutz von Datenbanken  

  • Straftaten wie Computerbetrug 

EDV-Recht: Urheberrecht spielt eine große Rolle

Innerhalb des EDV-Rechts ist daneben das Urheberrecht und Lizenzrecht von zentraler Bedeutung. Es geht hierbei häufig um eine Verletzung von Nutzungsrechten oder Verwertungsrechten von Miturhebern. 

Ihnen wird eine Urheberrechtsverletzung vorgeworfen oder Sie möchten Ihrerseits dagegen vorgehen? Kontaktieren Sie in diesem Fall schnellstmöglich einen Anwalt für Urheber- und Medienrecht!

EDV-Recht durch die Gesetzgebung nicht definiert

Da das EDV-Recht in der deutschen Gesetzgebung nicht eigens definiert ist, folgen viele des EDV-spezifische Belange – z. B. beim Vertragsrecht – den Grundsätzen und Regelungen des Privatrechts. 

In vielen Fällen, etwa beim Erwerb von Hardware und Software, geht es auch um Fragen der Gewährleistung. Dabei werden in der Regel die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) herangezogen. 

Da sich das EDV-Recht im Allgemeinen und das IT-Recht im Besonderen sehr schnell ändert und bei diesen Rechtsgebiete starke Überschneidungen die Regel sind, sollten Sie sich mit Beratungsanfragen und Anliegen direkt an einen spezialisierten Anwalt für IT-Recht wenden. 

(THH) 

Foto(s): ©Adobe Stock/thodonal

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