JCP-Anleihen: Amtsgericht – Insolvenzgericht – Krefeld eröffnet Insolvenzverfahren!

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Leider haben sich die Befürchtungen der Anleihegläubiger bewahrheitet. Die J. Conrads Projekt GmbH & Co. KG ist zahlungsunfähig. Die Rückzahlung der Anleihen ist mehr als ungewiss. Ein Totalverlust ist nicht ausgeschlossen. 

Keine Eigenverwaltung – vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

Das Amtsgericht Krefeld hat mit Beschluss vom 14.10.2019 (95 IN 73/19) in dem Insolvenzeröffnungsverfahren der Gesellschaft einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Entgegen der Versprechungen der Geschäftsführung im Rahmen einer Insolvenz in Eigenverwaltung die Gesellschaft zu sanieren, sieht das Insolvenzgericht die Notwendigkeit einen externen Insolvenzverwalter einzusetzen. Das Insolvenzgericht sieht anscheinend die Interessen der (Anleihe-)Gläubiger nicht hinreichend gewahrt, sollte die Gesellschaft ohne Insolvenzverwalter in Eigenverwaltung das Insolvenzverfahren durchführen. Die Mitteilung der Gesellschaft mit Email vom 10.10.2019, dass das Insolvenzgericht dem Antrag auf Eigenverwaltung mit Beschluss vom 02.10.2019 stattgegeben habe, ist also eine Desinformation der Geschäftsführung.

Viele offene Fragen 

Es stellen sich Fragen nach der Verantwortung für diese Misere. Es sind Fälle bekannt, in denen Anleger noch kurz vor Stellung des Insolvenzantrages zur Wiederanlage ihrer fälligen Anleihen durch Vertriebsmitarbeiter bewogen worden sind. Im August 2019 wurden umfangreiche Sponsorentätigkeiten der Gesellschaft im Sportbereich publik gemacht und einen Monat später waren die Kassen leer. Man muss fragen, wann die Geschäftsführung von der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wusste und warum immer neue Anleihen ausgegeben und an Anleger vertrieben worden sind.

Nun heißt es sich zusammenschließen – Einsetzung eines Gläubigerausschlusses notwendig

Die Kanzlei vertritt bereits eine Vielzahl von Anleihegläubigern und bereitet derzeit einen Antrag auf Einsetzung eines Gläubigerausschusses vor. Der Ausschuss dient der Gläubigerautonomie, indem ihm verschiedene Mitbestimmungsrechte eingeräumt werden und er als ständiger Vertretung der Gläubiger besteht.

Die Anleihegläubiger sollten sich dringend zusammenschließen und gemeinsam sich in einem Gläubigerausschuss vertreten lassen. Die Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrungen in der Vertretung von Anlegern in Insolvenzverfahren und Gläubigerausschüssen. Der Antrag und die Tätigkeit in einem vorläufigen Gläubigerausschuss ist für Sie kostenfrei und gibt Ihnen gleichzeitig mehr Kontrolle über das Verfahren und verbessert Ihre Chancen auf eine Rückzahlung.

Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei (über www.anwalt.de oder über die Homepage) auf und fordern Sie die notwendigen Unterlagen an. Bei Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Rolf Siburg, LL.M. gerne zur Verfügung.



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