Jugendstrafrecht: Freiheitsstrafen und Dauerarrest für Fahrraddiebe

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Das Amtsgericht München fällte am 21. August 2017 ein Urteil gegen drei Männer, die des mehrfachen Diebstahls von Fahrrädern auf einem Schulgelände überführt wurden. Die Angeklagten, zwei 25-Jährige und ein 19-Jähriger, wurden zu unterschiedlichen Strafen verurteilt, die von Freiheitsstrafen bis zu Dauerarrest reichten.

Beobachtung und Ergreifung der Täter

Die Täter wurden vom Hausmeister eines Gymnasiums dabei beobachtet, wie sie drei hochwertige, abgeschlossene Fahrräder mit einem Bolzenschneider stahlen. Nachdem sie bemerkten, dass sie beobachtet wurden, flüchteten sie mit den Fahrrädern zu einem nahegelegenen Auto. Dort wechselten zwei der Täter ihre Oberbekleidung und entsorgten die Werkzeuge sowie die Fahrradschlösser. Ihr verdächtiges Verhalten wurde von einem Anwohner bemerkt, der daraufhin die Polizei informierte, die bereits nach den Dieben suchte.

Weitere Diebstähle und internationale Aspekte

Einer der 25-jährigen Täter war vier Tage zuvor am gleichen Ort in den Diebstahl von weiteren sechs hochwertigen Fahrrädern verwickelt, die ins Ausland transportiert wurden. Beweise hierfür wurden in der Nähe des Tatorts gefunden, einschließlich eines Fahrradschlosses mit den DNA-Spuren des Verurteilten.

Untersuchungshaft und Urteilsverkündung

Wegen der Fluchtgefahr wurden die Angeklagten nach ihrer Festnahme in Untersuchungshaft genommen. Das Gericht verurteilte den ältesten Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der zweitälteste erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren. Der jüngste, ein Heranwachsender, wurde zu einem vierwöchigen Dauerarrest verurteilt, der aufgrund der bereits verbüßten sechs Monate Untersuchungshaft nicht weiter vollstreckt wurde.

Strafmildernde und strafverschärfende Faktoren

Die Geständnisse der Angeklagten während des Prozesses wirkten sich strafmildernd aus. Bei den beiden älteren Angeklagten wurden jedoch frühere Verurteilungen als strafverschärfend berücksichtigt. Besonders beim zweitältesten Angeklagten fiel die "ersichtliche Hartnäckigkeit des kriminellen Verhaltens" negativ ins Gewicht.

Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Schüler

Das Gericht stellte fest, dass der Diebstahl während des laufenden Schulbetriebs das Sicherheitsgefühl der Schüler erheblich beeinträchtigte. Dieser Umstand wirkte sich ebenfalls negativ auf das Strafmaß aus. Für den jüngsten Angeklagten, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und bei dem keine schädlichen Neigungen festgestellt wurden, sah das Gericht von einer Jugendstrafe ab.

Dieses Urteil unterstreicht die Ernsthaftigkeit, mit der Diebstähle an Schulen und die daraus resultierenden psychologischen Auswirkungen auf junge Menschen von der Justiz behandelt werden.

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