Amazon: Kaloud Inc. Marken Patent Abmahnung durch Rechtsanwalt Moosreiner wegen „Lotus“ für Shishas / Zubehör

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Kaloud Inc. USA und Kaloud Europe GmbH mahnen Verkäufer von Shishas/ Wasserpfeifen markenrechtlich/ patentrechtlich mit Hilfe von Rechtsanwalt Moosreiner ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die Kaloud Inc USA/Europe GmbH verkauft insbesondere Shishas (Wasserpfeifen/ Hookahs) und entsprechendes Zubehör, welches sie teilweise selbst entwickelt hat. Sie hält zudem u.a. die Markenrechte an „Lotus“ für Wasserpfeifen etc. und hält div. Gebrauchsmusterrechte (Kaloud Samsaris Vitria) und das Patentrechte an „Wasserpfeifenschale und Wärmeverwaltungszubehör“ (Veröffentlichungsnummer EP 3 220 757 B1) und "Wärmeregelungszubehör für eine Wasserpfeife". 

In der Vergangenheit waren Jonas Day Rechtsanwälte für die Firma tätig und gingen bereits gegen Verletzungen von Gebrauchsmustern/Markenrechten vor. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Wasserpfeifen und entsprechendem Zubehör. der Vorwurf lautet auf Verkauf von Fälschungen und mithin  Verletzung des Patentes/Gebrauchsmusters, sowie Markenverletzung durch Verwendung des Begriffes „Lotus“ ohne entsprechende Lizenz. 

Gefordert wird Auskunft (über Vertriebswege/Umsätze), Anerkennung einer Schadensersatzpflicht, die Unterzeichnung einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und Erstattung der Rechtsanwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 500.000,- Euro, mithin 4.994,31 Euro.


UPDATE März 2022:

 Nunmehr mahnt die Kanzlei Vierung, Jentschura & Partner für die Firma ab.

Lesen Sie dazu unseren Leitartikel:


https://e-commerce-kanzlei.de/marken-und-patent-abmahnung-der-kaloud-inc.-und-kaloud-europe-gmbh-wegen-„lotus“-shisha-aufsätze-hmd-rechtsanwalt-moosreiner-bzw-kanzlei-vierung-jentschura-partner.html


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und lassen die Abmahnung noch binnen Frist anwaltlich überprüfen.

Die Vorwürfe sind juristisch zu überprüfen.

Sollte der Vorwurf zutreffen, so sollten Sie gleichwohl nicht die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt. Hier bleibt zu prüfen, ob lediglich eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann. 

Auch sollte die Auskunft nicht vorschnell eigenständig erteilt werden, da diese oftmals Grundlage des noch zu berechnenden Schadensersatzes darstellt. 

Die geltend gemachten Gebühren können zudem meistens mit einer guten juristischen Argumentation reduziert werden. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse:

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0


Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)

Beiträge zum Thema