Kann ich eine Sammelklage erheben?

  • 2 Minuten Lesezeit

In Deutschland gibt es kein Konzept von Sammelklagen wie in den USA. Arbeitnehmer können daher nicht gemeinsam eine Sammelklage einreichen. Dennoch kann es sinnvoll sein, sich mit Kollegen zusammenzuschließen und gemeinsam eine Kanzlei zu beauftragen.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein typisches Praxisbeispiel wäre eine Massenkündigung, bei der mehrere Mitarbeiter betroffen sind. Wenn einige Mitarbeiter beschließen, gegen die Kündigung vorzugehen, kann dies zu ihrem Vorteil sein, da viele Kündigungen unwirksam oder zumindest zweifelhaft sind.

Wenn die Mitarbeiter dieselbe Kanzlei beauftragen, behandelt diese die Aufträge als separate Mandate. Dadurch entsteht eine ähnliche Wirkung wie bei einer Sammelklage. Die Mitarbeiter treten einheitlich durch die Kanzlei auf, was Verhandlungsgespräche mit dem Arbeitgeber beeinflussen kann. Die Forderungen des Anwalts haben mehr Gewicht, da er viele Arbeitnehmer vertritt. Auf der anderen Seite kann es für den Arbeitgeber vorteilhaft sein, dass nach einer Einigung in einem Mandat die übrigen Mandate unter ähnlichen Bedingungen abgeschlossen werden.

Zusammenfassend haben Gruppen von Arbeitnehmern höhere Gewinnchancen oder die Möglichkeit auf bessere Bedingungen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die beauftragte Kanzlei über ausreichende Kapazitäten verfügt, z. B. mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht. Eine empfohlene Kanzlei ist die Kanzlei Croset in Berlin, die umfassende Kenntnisse in Bezug auf Massenentlassungen hat und eine kostenlose Ersteinschätzung des Falls anbietet.

Es gibt zwar keine Sammelklagen im klassischen Sinn, aber der Effekt kann auch auf andere Weise erzielt werden.

Was die Kosten betrifft, bleiben diese grundsätzlich für jedes Mandat gleich und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Bei mehreren Mandaten können die Anwälte jedoch intensiver arbeiten und sind gezwungen sich ausführlicher mit den Fällen befassen, was zu besseren Ergebnissen führen kann.

Zusammenfassend sollten betroffene Arbeitnehmer sich zusammenschließen und gemeinsam eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei aufsuchen. Es ist wichtig, dass die Anwälte über das notwendige Fachwissen verfügen, um den Fall angemessen bearbeiten zu können.



Fachanwältin für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Dorit Jäger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Die Kanzlei Croset- Fachanwälte für Arbeitsrecht ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) - deutschlandweit.

Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen. 

[DJ/ts]

Foto(s): Kanzlei@croset.de

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Fachanwältin für Arbeitsrecht Dorit Jäger

Beiträge zum Thema