Sammelklage gegen Arbeitgeber erheben? Ist das möglich in Deutschland?

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Grundsätzlich existiert das Konzept "Sammelklagen" in Deutschland nicht. Der Ursprung liegt in den USA. Eine Sammelklage einzulegen bedeutet: Mehrere Personen schließen sich zusammen und gehen gemeinsam in einer Sache vor Gericht. Im deutschen Arbeitsrecht ist dieses Vorgehen bisher nicht möglich. Trotzdem kann es sehr sinnvoll sein, sich mit den Kollegen zusammenzutun und gemeinsam eine Kanzlei zu beauftragen.

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Typisches Beispiel aus der Praxis 

Ein Unternehmen kündigt insgesamt 40 Mitarbeiter (Massenentlassung). Zehn von diesen Mitarbeitern entscheiden sich dazu, gegen die Kündigung vorzugehen. Das kann zu ihrem Vorteil ausgehen, denn die meisten Kündigungen sind unwirksam oder zumindest zweifelhaft. 

Sollten die Mitarbeiter dieselbe Kanzlei beauftragen, dann behandelt diese den Auftrag als zehn einzelne Mandate. Dadurch entsteht eine beinahe identische Wirkung, wie bei einer Sammelklage. Die Mitarbeiter treten vor Gericht einheitlich auf, da nur eine Kanzlei beauftragt wurde. Eine weitere Folge betrifft die Verhandlungsgespräche zwischen dem Rechtsanwalt und dem Arbeitgeber. Die Forderungen des Anwalts wiegen schwerer, dadurch dass er so viele Arbeitnehmer vertritt. Allerdings entsteht auch ein Vorteil für den Arbeitgeber. Nachdem in einem Mandat eine Einigung erzielt wurde, kann davon ausgegangen werden, dass die restlichen Mandate ebenfalls unter ähnlichen Bedingungen abgeschlossen werden. 

Zusammengefasst: Wer als Gruppe auftritt, hat höhere Gewinnchancen bzw. die Möglichkeit auf bessere Konditionen.

Besonders zu beachten ist natürlich, dass die Kanzlei fähig genug ist, ein solch aufwändiges Mandat zu bearbeiten. Besonders vorteilhaft wäre die Wahl einer Kanzlei, welche über viele Kapazitäten verfügt, etwa mehrere Fachanwälte für Arbeitsrecht. Persönlich würde ich die Kanzlei Croset in Berlin empfehlen. Diese verfügt über ausgeprägte praktische Kenntnisse in Bezug auf die außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen von Mandaten zum Thema Massenentlassungen. Unsere Kanzlei ist deutschlandweit tätig und gibt ihnen eine umfassende, kostenlose Ersteinschätzung ihres Falls. 

Kurz gesagt: Juristisch oder prozessual gesehen gibt es keine Sammelklagen im klassischen Sinn, aber der Effekt kann auch anderweitig erreicht werden. 

Zu den Kosten

Die Kosten bleiben grundsätzlich für jedes Mandat gleich. Es entstehen mindestens die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Da es sich um ein prozessuales Verfahren handelt, fallen Mindestgebühren an. Praktisch gesehen erhält man für seine Kosten aber eine höhere Leistung. Bei zehn Mandaten ist eine erhöhte Konzentration gefragt. Die Anwälte müssen bzw. können sich intensiver mit dem Fall auseinandersetzen. Sie müssen wesentlich mehr Zeit in ein Gruppenmandat investieren. Das ist nicht einfach gesagt, das wird auch getan! 

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass im Falle einer Massenentlassung, die Abfindung für den Einzelnen auch höher ausfällt, da ein größerer Druck auf der Gegenseite liegt. 

Fazit

Ist nicht nur ein Einzelner von einer Kündigung durch den Arbeitgeber betroffen, dann schließen sie sich zu ihren Gunsten zusammen. Suchen sie sich gemeinsam eine Kanzlei und wenden sie sich als Gruppe an einen Rechtsanwalt. Achten sie unbedingt darauf, dass die Kanzlei auf Arbeitsrecht spezialisiert ist, denn nur Fachanwälte für Arbeitsrecht wissen mit ihrem Fall umzugehen. 

RA Croset

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Südwestkorso 1

12161 Berlin

www.ra-croset.de

Pascal Croset ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kanzleisitz in Berlin. Er ist ideologisch nicht festgelegt und vertritt daher Arbeitgeber (kleine, mittelständische und große Unternehmen mit bis zu 1.500 Mitarbeitern) und Arbeitnehmer (Angestellte aller Einkommensklassen, Führungskräfte, leitende Angestellte und Geschäftsführer) – deutschlandweit.

Pascal Croset ist Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen und hat das Werk „Die rechtssichere Abmahnung: Ein Leitfaden für Personalabteilung und Geschäftsführung" im Gabler-Verlag veröffentlicht.

Foto(s): Kanzlei@croset.de

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