Kanzlei für IT bietet Unterstützung bei Forderung von AVAS für Eintrag bei zimmersuche24 und Rooms24

  • 3 Minuten Lesezeit

Haben Sie eine Rechnung der AVAS Marketing + Consulting GmbH für einen Eintrag in das Verzeichnis von zimmersuche24.com oder der AVAS UG bei Rooms24 erhalten?

Die AVAS Marketing + Consulting GmbH führt seit Jahren ungewünschte Werbeanrufe durch und umwirbt Vermieter von Reiseunterkünften mit einem kostenlosen Testeintrag. Dieser geht jedoch automatisch in einen teuren Vertrag über, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird.

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Rechtsverstoß?

Haben Sie in den Anruf vorab weder ausdrücklich noch mutmaßlich eingewilligt, ist der Anruf nach unserer Rechtsansicht ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie ein Eingriff in Ihren von § 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb.

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Wie reagiert man auf eine Rechnung der AVAS Marketing + Consulting GmbH?

Wir raten ausdrücklich davon ab, zu bezahlen. Wenn Sie von der AVAS Marketing + Consulting GmbH einen Werbeanruf bekommen, aber kein Interesse an einem Eintrag auf dem Portal zimmersuche24.com haben, sollten Sie das Telefonat sofort beenden. Wir empfehlen, dass Sie, wenn Sie bereits das Forderungsschreiben vorliegen haben, eine erfahrene Rechtsanwaltskanzlei kontaktieren.

Wir unterstützen Sie rechtlich:

• Prüfung der Forderung

• Gestaltung eines anwaltlichen Abwehrschreibens

Teilweise werden unsere Rechtsanwaltsgebühren auch von Rechtschutzversicherungen übernommen.

Beauftragen Sie uns: E-Mail:  info@europajurist-schenk.com

Tel.: 089 / 21543877

Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Sabine Schenk

Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz (Marken-, Wettbewerbs-, Medien-, Patentrecht); Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV); IT-Sicherheitsbeauftragte (DESAG)

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Internet: itrecht-anwalt.com 

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Zum konkreten Fall:


Wer ist die AVAS Marketing + Consulting GmbH?

Die Avas Marketing + Consulting GmbH aus Magdeburg betreibt unter zimmersuche24.com ein Portal, auf dem sich zum Beispiel Vermieter von Ferienwohnungen, Pensionen oder Gasthäusern präsentieren können. Um Kunden zu gewinnen, betreibt die Avas Marketing + Consulting GmbH Telefonmarketing. Mitarbeiter der Avas Marketing + Consulting GmbH rufen Kunden an und bieten ihnen einen kostenfreien Testeintrag für ein oder zwei Monate an. Nach dem Geschäftsmodell der AVAS Marketing + Consulting GmbH geht die kostenlose Testphase von einem oder zwei Monaten automatisch in einen mehrere hundert Euro teuren einjährigen „Premiumeintrag“ über, wenn der Vermieter nicht spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Testphase kündigt.

Inhalt des Bestätigungsschreibens der AVAS Marketing + Consulting GmbH:

„Herzlichen Dank für Ihren erteilten Auftrag, Ihr Objekt auf Zimmersuche24 zu bewerben.

Sehr geehrter Herr xx,

mit der Präsentation Ihres Objektes oder Ihrer Unterkunft auf unserer Internetseite, profitieren Sie ab sofort vom erfolgreichen Portal Zimmersuche24. Durch Ihre Anmeldung bei uns erreichen Sie wesentlich mehr neue Gäste. Für Ihren Werbeeintrag ist das Verzeichnis von zimmersuche24.com die zentrale Plattform.

Wichtig! Der kostenfreie Testeintrag läuft wie telefonisch abgesprochen zunächst 1 Monat und beinhaltet alle Funktionen und Leistungspunkte einer Premiumpräsentation, sowie freien Zugang zum Kundenbereich. Der kostenfreie Testeintrag ist 14 Tage vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase spätestens schriftlich mit original Unterschrift zu kündigen. Wird der kostenfreie Testeintrag nicht in dieser Frist gekündigt, geht dieser automatisch in einen ordentlichen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahre über.

Bitte beachten Sie dazu unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen, die Sie auf der Rückseite dieses Schreibens und/oder auf unserer Webseite (www.zimmersuche24.com/agb) finden, welche Bestandteil dieses Vertrages sind.

Hinweis: Nach den AGB ist mit Vertragsabschluss als Gerichtsstand Magdeburg vereinbart.“

Was fordert die AVAS Marketing + Consulting GmbH?

Wird der zunächst kostenfreie Testeintrag nicht schriftlich zwei Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase gekündigt, folgt ein kostenpflichtiger Eintrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

Wer nicht innerhalb der besagten Frist kündigt, erhält folglich eine Rechnung von der AVAS Marketing + Consulting GmbH. Für einen Premiumeintrag auf Zimmersuche24 (Dauer 12 Monate) werden 962,28 EUR verlangt.

Was tun bei einer Forderung der AVAS Marketing + Consulting GmbH?

Werbeanrufe bei einem Unternehmer zu Werbezwecken stellen nach unserer Rechtsansicht einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie einen Eingriff in Ihren von § 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB geschützten eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.


Kontaktieren Sie uns: 

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