Kapitalanlagerecht: Krypto- und Anlagebetrug

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Das Trading mit Aktien und anderen Kapitalanlagen im Internet ist häufig durch unseriöse Plattformen und betrügerische Broker manipuliert, welche hohe Renditen versprechen. Sobald Probleme mit der Auszahlung auftreten und der Verdacht auf Online-Anlagebetrug besteht, stehen dem Opfer mehrere Wege offen. 

Zunächst ist es wichtig, die Anzeichen eines betrügerischen Brokers zu erkennen, welcher durch den Aufbau von persönlichem Vertrauen und der Ausnutzung von Schwächen des Anlegers gekennzeichnet ist. Bei nicht erfolgter Auszahlung oder wenn der Broker immer mehr Geld fordert, fühlen sich viele Opfer hilflos und realisieren oft zu spät, einem Betrug zum Opfer gefallen zu sein. Abgesehen von der Möglichkeit, selbst oder durch einen Anwalt eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten, was allerdings vorrangig der Verfolgung der Betrüger dient und nicht der Geldwiederbeschaffung, empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines auf Kapitalanlagebetrug spezialisierten Rechtsanwalts. 

Das aktuelle Scheitern prominenter Krypto-Unternehmen wie Voyager Digital und Three Arrows Capital offenbart tiefliegende Schwachstellen im Krypto-Sektor, darunter mangelnde Regulierung und irreführende Geschäftspraktiken.  Die daraus resultierende Unsicherheit könnte zu weiteren Pleiten führen, auch weil viele Krypto-Unternehmen zu stark miteinander verflochten und nicht ausreichend diversifiziert sind. Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor Investments in Kryptowährungen aufgrund hoher Risiken und fehlender Sicherheitssysteme. 

Dies zeigen zahlreiche Gespräche mit betroffenen Kunden, welche RA Siegfried Reulein, KSR Rechtsanwaltskanzlei aus Nürnberg, geführt hat.

Wir beraten und vertreten seit über 19 Jahren als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht insbesondere geschädigte Kapitalanleger bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen u.a. gegenüber Anlagegesellschaften, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Banken / Sparkasse sowie Prospektverantwortlichen oder Treuhändern.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Beratung in Massenschadensfällen des Anlagebetrugs oder betrügerischer Schneeballsystemen, Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets – von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen.

Unser Leistungsangebot im Bereich Kapitalmarktrecht | Kapitalanlagerecht | Anlegerschutz umfasst die Beratung und Vertretung von Privatleuten, institutionellen Anlegern und Unternehmen u.a. in nachfolgenden Teilbereichen:

Konzeptionelle Beratung und Umsetzung von alternativen Finanzierungskonzepten ohne Banken (z.B. Crowdfunding, partiarische Darlehen, Genussrechte)“Anlagebetrug / Grauer KapitalmarktGeschlossene Fonds (z.B. Immobilienfonds, Filmfonds, Medienfonds, Umweltfonds, Lebensversicherungsfonds, Schifffonds, Dachfonds)Schrottimmobilien(atypisch) stille BeteiligungenGenussscheinePartiarische Darlehen / NachrangdarlehenSwap-GeschäfteZertifikate / Anleihen / InhaberschuldverschreibungenVermögensverwaltungWiderspruch / Rücktritt bei Lebensversicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen CFDs und binäre Optionen

KSR Rechtsanwaltskanzlei
Main Donau Park
Gutenstetter Str. 2
90449 Nürnberg

Telefon: 0911/760 731 10
E-Mail: 
info@ksr-law.de

Siegfried Reulein

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Unsere spezialisierte Anwälte geben Ihnen gerne eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall und Sie profitieren von unseren langjährigen Erfahrungen.

Werden Sie ein Teil unserer erfolgreichen Anlegerschutzgemeinschaft!




Foto(s): Siegfried Reulein


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