Kapitalanlagerecht: Lebensversicherung erfolgreich rückabwickeln und Geld zurückerhalten

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Verbraucher, die Lebensversicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge vor dem 31.12.2017 abgeschlossen haben, können sich häufig auch heute noch erfolgreich von diesen durch die Ausübung eines Rechts zum Widerspruch bzw. Rücktritt lösen und auf diese Weise das eingezahlte Geld zurückerhalten, auch wenn die Lebensversicherung sich nicht gerade prächtig entwickelt hat. Voraussetzung ist, dass die Belehrung über das Widerspruchs- oder Rücktrittsrecht fehlerhaft ist.

BGH-Urteil

In einer aktuellen Entscheidung vom 21.02.2024 – IV ZR 297/22 - hat der BGH nun festgestellt, dass eine Belehrung fehlerhaft ist, wenn in der Belehrung der Beginn der Widerspruchsfrist allein an den Erhalt des Versicherungsscheins und nicht wie gesetzlich vorgesehen auch an die Überlassung der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation geknüpft wird.

Verbraucher, die mit ihrer Lebensversicherung oder ihrer Rentenversicherung unzufrieden sind, sollten von einem spezialisierten Rechtsanwalt die Vertragsunterlagen prüfen lassen, um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall ein Widerspruch oder Rücktritt erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken sowie wirtschaftlicher Gesichtspunkte im Vordergrund. Die vermehrt auftretenden Fälle des Online-Anlagebetrugs u.a. i.V.m Online Trading Plattformen, Kryptowährungen & Kryptoassets - von Blockchain und Smart Contracts zu digitalen Währungen, elektronischen Wertpapieren und Krypto-Kapitalanlagen bilden ebenso unseren Kerntätigkeitsbereich ab.

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Foto(s): Siegfried Reulein


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