Kauf einer Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz - Was Sie beachten sollten

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Ein möglichst langes und selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden wünschen sich die meisten Menschen. Wenn dies jedoch nicht mehr möglich ist, kann der Umzug in eine Seniorenresidenz ("Betreutes Wohnen") sinnvoll sein. In diesem Artikel geht es um den Kauf einer Neubau-Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz und darum, was beim Abschluss eines solchen Kaufvertrages zu beachten ist.

Was ist unter dem Begriff "Betreutes Wohnen" in einer Seniorenresidenz zu verstehen?

Unter dem Begriff "Betreutes Wohnen" werden ganz verschiedene Wohnformen für das Alter zusammengefasst. Angebote von Seniorenresidenzen gibt es in sehr unterschiedlichen Formen. Es gibt Seniorenresidenzen, die lediglich mit einem externen ambulanten oder einem hauseigenen Pflegedienst verbunden sind, aber auch Seniorenresidenzen mit eigener Pflegestation oder Angliederung an eine Klinik oder ein Pflegeheim. Medizinische Hilfe und verschiedene Pflegedienstleistunden sind also jederzeit verfügbar. Häufig werden Eigentumswohnungen in neu zu erbauenden Seniorenresidenzen zum Kauf direkt vom Bauträger angeboten. Es handelt sich dann nicht nur um einen Kaufvertrag über eine Wohnung, sondern zugleich auch um einen Dienstvertrag hinsichtlich der Betreuungsdienstleistungen.

Barrierefreiheit der Wohnung in einer Seniorenresidenz garantiert?

Viele Käufer gehen davon aus, dass eine Wohnung, die als "Betreutes Wohnen" in einer Seniorenresidenz verkauft wird, automatisch die Eigenschaft einer behindertengerechten, barrierefreien Wohnung aufweist. Das muss aber nicht zwingend der Fall sein. Es gibt DIN-Normen, die beschreiben, welche Anforderungen barrierefreie Wohnungen bzw. Wohnungen für Rollstuhlfahrer aufweisen müssen. Unser Tipp: Ist die Barrierefreiheit der Wohnung gewünscht, müssen Sie als Käufer darauf achten, dass die Beschaffenheitsvereinbarung im Vertragstext mit Angabe der DIN-Normen eindeutig formuliert ist.

Muss der Betreuungsvertrag mit dem Pflegeunternehmen beim Kauf mit beurkundet werden?

Bei Kaufverträgen über eine Neubau-Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz ist typischerweise die Regelung enthalten, dass der Bauträger als Verkäufer bereits mit einem Betreuungsunternehmen einen Betreuungsvertrag abgeschlossen hat. Der Betreuungsvertrag ist dann meistens der Teilungserklärung als Anlage beigefügt. Deshalb muss der Betreuungsvertrag nicht mit beurkundet werden. Die Wohnungseigentümergemeinschaft tritt dann in den Betreuungsvertrag ein. Auch eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der jeweiligen Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einem bestimmten (vom Bauträger ausgewählten) Betreuungsunternehmen abzuschließen, ist rechtlich zulässig. Allerdings wird eine solche Regelung unwirksam, wenn die Bindung mehr als zwei Jahre dauern soll. Unser Tipp: Prüfen Sie die Teilungserklärung und die darin enthaltenen Verpflichtungen im Hinblick auf den Betreuungsvertrag sehr genau. Sollten Sie nicht alle darin enthaltenen Punkte verstehen, nehmen Sie besser anwaltliche Beratung in Anspruch.

Kann der Betreuungsvertrag vom Wohnungseigentümer gekündigt werden?

Rechtlich ist es umstritten, wer den Betreuungsvertrag kündigen kann, also jeder Wohnungseigentümer einzeln oder die Wohnungseigentümergemeinschaft nur gemeinschaftlich. Wir gehen nach der derzeitigen Rechtslage davon aus, dass die Kündigung im Regelfall nur von der Eigentümergemeinschaft insgesamt ausgesprochen werden kann, weil der Betreuungsvertrag im Normalfall auch nur von der Wohnungseigentümergemeinschaft, vertreten durch ihren Verwalter, abgeschlossen werden kann und nicht von jedem einzelnen Wohnungseigentümer gesondert. Unser Tipp: Sollte im Kaufvertrag zur Kündigungsmöglichkeit des Betreuungsvertrages etwas anderes enthalten sein, sollten Sie skeptisch sein und dies hinterfragen.


Sie beabsichtigen den Kauf einer Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz, sind sich aber im Hinblick auf die Bedeutung einzelner Regelungen und Klauseln im Vertragsentwurf nicht sicher? Gerne beraten wir Sie hierzu anwaltlich. Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag zum Pauschalpreis von 299,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Nähere Informationen finden Sie hier (Rechtsprodukt "Immobilienkaufvertrag prüfen lassen"). Der Preis gilt auch für Kaufverträge über eine Eigentumswohnung in einer Seniorenresidenz oder in einem "Betreuten Wohnen". Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.



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