Kein Rentenbescheid ohne Widerspruch

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Vor 4 Jahren hat die Deutsche Rentenversicherung unter der Maßgabe, den Rentenbescheid übersichtlicher und verständlicher zu machen, begonnen, die Rentenbewilligungsbescheide neu zu gestalten. Nach dem Verzicht auf eine Nummerierung wurden ab 2016 die Anlagen teilweise neu geordnet und verschiedene Inhalte zusammengefasst. Wichtige Regelungen wurden im Rentenbescheid weiter vorn dargestellt. Seit letztem Jahr wurden die Anlagen zur Darstellung der Einkommensanrechnung in einer Anlage zusammengefasst. In einigen Anlagen wurden zusätzliche Erläuterungen aufgenommen.

Seit Januar 2018 werden die Anlagen zum Rentenbescheid nicht mehr nur erneut anders sortiert, sondern die zur Prüfung notwendigen Anlagen gar nicht mehr mit dem Rentenbescheid versandt. Die vorgenommene Verkürzung, nach der Anlagen nicht mehr standardmäßig beigefügt werden, ist jedoch nur dazu geeignet über Rentenberechnungsfehler hinwegzutäuschen. 

Rentner, die einen vollständigen und damit nachvollziehbaren und ausreichend begründeten Rentenbescheid erhalten wollen, müssen künftig sofort Widerspruch gegen den Rentenbescheid erheben und die entsprechenden Anlagen nachträglich anfordern.

Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Neugestaltung der Rentenbescheide gilt umso mehr, dass jeder Rentenbescheid einem Rechtsanwalt oder einem gerichtlich registrierten Rentenberater zur unabhängigen und sachgerechten Prüfung vorgelegt werden sollte. Nur der auf das Rentenrecht spezialisierte Rentenspezialist kann auch jeden noch so unübersichtlichen Rentenbescheid und die Rentenberechnung zuverlässig und rechtssicher prüfen. 


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