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KfW lehnt zahlreiche Anträge auf Baukindergeld ab – Guido Lenné dazu im WDR

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Mithilfe des Baukindergelds sollen junge Familien ein Eigenheim finanzieren können. Pro Jahr gibt es für jedes Kind 1.200 Euro Förderung. Doch viele Anträge werden von der KfW wegen Kleinigkeiten abgelehnt.

Der WDR berichtet über drei Familien, die die Förderung auch gerne in Anspruch genommen hätten. Doch ihre Anträge wurden von der KfW abgelehnt – mit Begründungen, die Zweifel aufwerfen, ob das Baukindergeld auch wirklich ausgeschüttet werden soll.

Wer bei der KfW einen Antrag auf Baukindergeld stellen möchte, muss einige Kriterien erfüllen, u. a.:

  • Die Familie hat mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Die Familie ist Eigentümer der Immobilie und
  • nutzt diese selbst.
  • Das Haushaltseinkommen liegt unter 90.000 € brutto im Jahr.

Doch obwohl die Kriterien erfüllt werden, lehnt die KfW aktuell viele Anträge ab. Die Ablehnungsgründe? Meistens reine Formfehler, wie ein Beitrag der WDR Servicezeit zeigt. Wird der Antrag dann erneut gestellt, ist in den meisten Fällen die Frist abgelaufen und der Antrag wird erneut abgelehnt. Dabei beruft sich die KfW auf die Chancengleichheit. Wenn die Förderbedingungen nicht eingehalten würden, könne sie auch keine Ausnahmen machen.

Bei Fehlern im Antrag schlechte Karten

Juristisch sei die Sache problematisch, sagt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wird nämlich der Antrag abgelehnt, hat man meist schlechte Karten. Denn es besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld. Auch gesetzliche Regelungen hierzu gibt es nicht. „Wer das Geld verteilt, der stellt die Regeln auf, nach denen das Geld verteilt wird“, so Lenné im WDR. Familien, die bei der Antragstellung einen Fehler machen, und seien es auch nur kleine Formfehler, haben also schlechte Karten und müssen auf eine zweite Chance hoffen. Bislang gibt es hierzu noch keine Rechtsprechung, sodass es aus juristischer Sicht auch keine eindeutige Antwort in solchen Fällen gibt.

Die Begründungen für die Ablehnung sind dabei oft nahezu banal: Der Antrag wurde zu früh gestellt, dann wieder wurde er zu spät gestellt, es gab einen Formfehler usw. Es drängt sich schon fast der Eindruck auf, dass das Fördergeld gar nicht ausgezahlt werden soll. „Wenn die Familie Baukindergeld beantragen möchte, dann kommt es wirklich darauf an, dass man diese formalen Kriterien penibel einhält. Da muss man sich vorher informieren, gerade weil jetzt so strikt abgelehnt wird“, so das Fazit von Guido Lenné.

Welche Kriterien genau erfüllt werden müssen und auf welche Stolpersteine zu achten ist, erfahren Sie im verlinkten Videobeitrag. Die Anwaltskanzlei Lenné steht Antragstellern gerne beratend zur Seite. Vereinbaren Sie hierzu einfach einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.



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