Kinder haben Anspruch auf mehr Unterhalt

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Eine neue „Düsseldorfer Tabelle" ab dem 1. Januar 2016

Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt in regelmäßigen Abständen eine sog. „Düsseldorfer Tabelle“ heraus. Gerichte in Deutschland bemessen Unterhaltsansprüche von Kindern hiernach. Die Tabelle gliedert sich in Einkommensstufen (der Unterhaltspflichtigen) und in Altersklassen der Kinder. Bei den regelmäßigen Überarbeitungen werden Unterhaltssätze angehoben und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Die Erhöhung der Bedarfssätze beruht auf der Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder nach § 1612a BGB (Mindestunterhaltsverordnung). Die letzte Anhebung erfolgte bereits zum 1. August 2015.

Nunmehr wird es eine neue Düsseldorfer Tabelle zum 1. Januar 2016 geben, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am 10.12.2015 mitteilte. Hiernach haben Trennungskinder in Zukunft Anspruch auf mehr Unterhalt.

Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder beträgt danach ab dem 01.01.2016 bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres (1. Altersstufe) 335 Euro statt bisher 328 Euro, vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres (2. Altersstufe) 384 Euro statt bisher 376 Euro und vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (3. Altersstufe) 450 Euro statt bisher 440 Euro monatlich.

Dies sind die Mindesbeträge – je nach Einkommenklasse erhöhen sich selbstverständlich auch die Beträge für Unterhaltspflichtige höherer Einkommensstufen.

Zum 01.01.2016 wird daneben auch der Bedarfssatz eines studierenden volljährigen Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, angehoben. Er beträgt künftig 735 Euro, inkl. eines Wohnkostenanteils von 300 Euro. Der bisherige Bedarfssatz von 670 Euro galt bereits seit dem 01.01.2011.

Bestehende Unterhaltstitel sollten dahingehend überprüft werden, ob eine Anpassung automatisch erfolgt oder ob eine Abänderung des Titels notwendig ist. Der Unterhaltsanspruch ist ein Anspruch des Kindes gegen sein Elternteil – der jeweils betreuende Elternteil sollte sich nicht scheuen, diesen geltend zu machen.

RAin Helicia Herman

13. Dezember 2015


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