Kinderbonus Juli 2022 und Unterhalt

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Auch im Juli 2022 wird erneut ein Kinderbonus zur Abfederung besonderer Härten für Familien aufgrund gestiegener Energiepreise gezahlt.

Dazu wird das Kindergeld im Juli 2022 um einen Einmalbetrag in Höhe von 100 Euro für alle Kinder, für die im Juli 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, erhöht und an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt werden.

Die Auszahlung soll zeitnah zu den Auszahlungsterminen des Kindergelds für den Monat Juli 2022 erfolgen.

Der Kinderbonus 2022 wird automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.

Er muss in der Regel nicht beantragt werden.

Der Kinderbonus 2022 ist bei Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen.

Bei getrenntlebenden Eltern erhält idR. der betreuende Elternteil diesen Kinderbonus mit dem staatlichen Kindergeld ausgezahlt.

Der Unterhaltspflichtige kann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen -also aktuell dann 50,- €- von seiner Zahlung für Juli 2022 abziehen.

Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Mindestunterhalt oder mehr gezahlt wird oder das Kind hälftig betreut wird (Wechselmodell).

So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden.

ACHTUNG bei bestehenden Unterhaltstiteln:

Besteht ein Titel -Jugendamtsurkunde oder Gerichtsbeschluss oder gerichtlicher Vergleich- über den Unterhalt des Kindes sollte der Abzug vorsorglich nicht ohne vorhergehende Information an den anderen Elternteil einbehalten werden.  In allen Übrigen Fällen empfiehlt sich eine solche Mitteilung ebenso.

Musteranschreiben bei tituliertem Unterhalt:

„Aufgrund der Auszahlung des Kinderbonus von 100,- € nach dem Steuerentlastungsgesetz 2022 fordere ich Sie hiermit auf, für den Monat Juli 2022 in Höhe des Betrags von 50 € pro Kind auf die Rechte aus dem Titel (Jugendamtsurkunde oder Beschluss oder Vergleich –  genaue Bezeichnung erforderlich) zu verzichten und keine Rechte mehr daraus herzuleiten und Vollstreckungsmaßnahmen insoweit zu unterlassen.“

Sollten Sie im Monat Juli vergessen haben, den Kinderbonus abzuziehen oder fordert der Unterhhaltspflichtige den Betrag zu spät zurück, lesen Sie meinen Rechtstipp:

Kinderbonus 2022 vergessen abzuziehen was tun?

In strittigen Fällen -auch unter Beteiligung von Dritter Seite wie Jugendamt/Jobcenter o.ä.- empfiehlt sich die Einholung individuellen rechtlichen Rates durch einen Fachanwalt für Familienrecht, den diese Kurzinformation an dieser Stelle nicht ersetzen kann.

www.busch-schneider.de


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