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Kindergeldrechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Kindergelds!

  • 3 Minuten Lesezeit
Kindergeldrechner 2024: So berechnen Sie die Höhe des Kindergelds!

Seit Januar 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich je Kind 250 €. Die frühere Abstufung des Kindergelds nach Anzahl der Kinder, wonach ab dem dritten Kind ein höheres Kindergeld gezahlt wurde, ist entfallen. 

Kindergeld berechnen: Das ist wichtig

Mit dem Kindergeldrechner können Sie das Kindergeld, das Ihnen zusteht, ganz einfach für Ihren Fall berechnen. Wichtig sind dafür folgende Informationen: 

  • Anzahl der Kinder 

  • Alter der Kinder 

  • Status des Kindes (z. B. Zählkind, über 18, Azubi etc.) 

  • Jahr, für das das Kindergeld berechnet werden soll 

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Um berechnen zu können, wie hoch das Kindergeld ausfällt, muss man zunächst ermitteln, ob es für die betroffenen Kinder überhaupt einen Kindergeldanspruch gibt. Nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch Kinder über 18 haben regelmäßig einen Anspruch auf Kindergeld 

Zählkinder 

Seit 2023 ist der Status eines Kindes als Zählkind für die Kindergeldberechnung nicht mehr relevant. Bei einem Zählkind handelt es sich um ein Kind aus einer früheren Beziehung, für das der andere Elternteil Kindergeld erhält. Diese Kinder wurden bis zum Jahr 2023 bei der Berechnung des Kindergelds berücksichtigt. Zwar erhielt man für diese Kinder selbst kein Kindergeld, durch sie erhöhte sich jedoch die Anzahl der Kinder und damit die Kindergeldbeträge. Denn: Alle Kinder wurden in der Reihenfolge ihrer Geburt berücksichtigt. Jüngere (Halb-)Geschwister erhielten dadurch höhere Kindergeldsätze. 

Minderjährige Kinder 

Für Kinder unter 18 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld. Sie müssen dafür keine weiteren Voraussetzungen erfüllen. Auch für erwachsene Kinder können Sie unter Umständen Kindergeld erhalten. Dann müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllt sein. 

Arbeit suchende Kinder unter 21 

Volljährige Kinder, die bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend gemeldet sind, haben bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld. 

Schüler, Azubis und Studenten unter 25 

Volljährige Kinder können bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn sie sich noch in der allgemeinen Schulausbildung, der ersten Berufsausbildung, im Studium oder in der Suche nach einem Ausbildungsplatz befinden. 

Erwachsene Kinder über 25 

Für Kinder über 25 gibt es kein Kindergeld. Ausnahme: Behinderte Kinder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht selbst für ihren Unterhalt aufkommen können, haben einen Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung ist, dass die Behinderung bereits vor dem 25. Geburtstag vorhanden war. 

Kindergeldrechner: Berechnungsbeispiel 2024

Herr und Frau Müller sind verheiratet, leben in einer Patchworkfamilie und haben wie folgt Kinder: 

  • Herr Müller hat aus einer früheren Ehe zwei Kinder: Sohn Andreas (Student, 26) und Tochter Betty (Studentin, 23). Sie leben beide bei der Mutter. 

  • Frau Müller hat aus einer früheren Ehe ein Kind: Sohn Christian (Arbeit suchend, 18). Er lebt bei Familie Müller. 

  • Gemeinsam haben Herr und Frau Müller noch Tochter Daniela (10). 

Für welche Kinder besteht ein Kindergeldanspruch? 

  • Für Andreas besteht kein Kindergeldanspruch, da er bereits über 25 Jahre alt ist. 

  • Für Betty besteht ein Kindergeldanspruch, da sie studiert und noch nicht 25 Jahre alt ist. 

  • Für Christian besteht ein Kindergeldanspruch, da er als Arbeit suchend gemeldet und noch nicht 21 Jahre alt ist. 

  • Für Daniela besteht ein Kindergeldanspruch, da sie noch minderjährig ist. 

Wer bekommt Kindergeld für welches Kind? 

  • Das Kindergeld für Betty bekommt ihre Mutter, da sie bei dieser lebt. 

  • Das Kindergeld für Christian steht Herrn und Frau Müller zu, da sie verheiratet sind und er bei ihnen lebt. 

  • Das Kindergeld für Daniela steht ebenfalls Herrn und Frau Müller zu, da diese ihre Eltern sind und sie bei ihnen lebt. 

Wie viel Kindergeld bekommen die Müllers? 

KindKindergeld monatlich
Christian250 €
Daniela250 €
Gesamt500 €
Foto(s): ©Pexels/RODNAE-productions

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