Kindertagesstätte im allgemeinen Wohngebiet und Lärm

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Die Zulassung bestimmter Bauvorhaben im allgemeinen Wohngebiet bietet immer wieder Raum für unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Hierbei werden die Gerichte bemüht und entscheiden je nach Intensität des einzelnen Bauvorhabens.

Wenn kein bestimmtes Gebiet im Bebauungsplan festgelegt ist, bestimmt sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung. Je nachdem wie die Umgebung bebaut ist, können sich hieraus bestimmte Gebietsarten herausbilden.

Stellt sich die Umgebungsbebauung als allgemeines Wohngebiet dar, so sind zulässig:1.

- Wohngebäude,

- die der Versorgung des Gebiets dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störenden Handwerksbetriebe,

- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

In einem Fall in Niedersachsen wurde ein Vorbescheid für die Errichtung einer Kindertagesstätte erteilt. Die Nachbarn wehrten sich wegen dem zu erwartendem Lärm gegen den Bescheid.

Die Gerichte entschieden in zwei Instanzen dass:

Die einschlägigen Regelungen im Immissionsschutzgesetz keine Einschränkungen für soziale Zwecke, wozu Kindergärten und Kindertagesstätten unzweifelhaft gehörten, beinhalten . Anlagen für soziale Zwecke müssen in einem allgemeinen Wohngebiet eben nicht der Versorgung des Gebiets dienen, sondern könnten auch andere Gebiete versorgen, wenn sie insgesamt gebietsverträglich seien. In dem konkret bewerteten Fall wirkt die Errichtung bezogen auf die Nutzung der Grundstücke eines allgemeinen Wohngebiets nicht als störend. Zudem wirkt sich de Zu- und Abfahrtsverkehr am Wochenende nicht störend auf die Nutzung aus.

Ebenso ist der Zu- und Abfahrtsverkehr unter der Woche nicht unzumutbar. Aufgrund des Verkehrskonzepts ist mit keiner wesentlichen Erhöhung des Verkehrs zu rechnen. Je nach Verkehrssituation kann der Fall auch anders liegen, je nachdem wie sich die Umgebungsbebauung darstellt. Zudem spielt auch die Frage der Immissionen hinsichtlich der Anlage selbst, wie auch des Zu- und Abfahrtverkehrs eine große Rolle .



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