Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle - Was ist zu zahlen?

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Die Höhe eines zu zahlenden Unterhalts richtet sich zunächst immer nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten, also danach, was zum Leben gebraucht wird. Bei Kindern wird dieser Bedarf in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle pauschal je nach Einkommen des zahlungspflichtigen Elternteils festgesetzt.

Dabei ist jedoch das Kindergeld zur Hälfte anzurechnen, weshalb die Beträge, die man findet, wenn man nur nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle sucht, nicht das ist, was tatsächlich bezahlt werden muss. Wir bieten deshalb auf unserer Homepage eine übersichtliche Darstellung der Düsseldorfer Tabelle mit Bedarfssätzen und tatsächlichen Zahlbeträgen an:

https://rae-nb.de/kanzlei/

Aktuell haben wir bereits die neue ab Januar 2023 gültige Düsseldorfer Tabelle zur Verfügung gestellt. Da dann beim Kindergeld nicht mehr nach Anzahl der Kindern unterschieden wird und alle Kinder gleich viel Kindergeld bekommen, ist eine wesentliche Vereinfachung eingetreten.

Dieser Service dient vor allem, um eine notwendige Anpassung eines bereits festgelegten Unterhalts einfach vornehmen zu können. Für eine erstmalige Festlegung des Kindesunterhalts oder Neuberechnung wegen Einkommenänderungen sollte in jedem Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden, da einige Besonderheiten zu beachten sind. So ist die Ermittlung des Einkommens, aus welchem sich der jeweils geschuldete Unterhalt ergibt, durchaus komplex. Es handelt sich nicht einfach nur um den Betrag, der auf der Verdienstabrechnung steht. Vielmehr sind im Einzelfall weitere Abzugspositionen oder auch Hinzurechnungen vorzunehmen. Außerdem können Umgruppierungen angezeigt sein.


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