Kirche kündigt Kirchenmusiker wegen Leihmutter

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Auch Kirchen sind manchmal Arbeitgeber. Wenn kirchliche Mitarbeiter gekündigt werden, gelten dabei besondere Spielregeln. Stichwort: Kirchliches Arbeitsrecht. Dabei spielen immer wieder die besonderen Loyalitätspflichten eine Rolle, wie ein aktuelles Beispiel aus Niedersachsen zeigt. 

Das Arbeitsgericht Braunschweig hatte mit Urteil vom 15.09.2022 über die Kündigung eines Kirchenmusikers zu entscheiden, der einen Kinderwunsch mittels einer Leihmutter hatte. Das Arbeitsgericht Braunschweig gab dem Kirchenmusiker Recht und hielt die ausgesprochene Kündigung für unwirksam (Aktenzeichen 7 Ca 87/22).

Worum ging es?

Der Kläger ist seit 1999 bei der evangelischen Kirche als Domkantor angestellt. Der 56-jährige Kirchenmusiker aus Braunschweig wollte sich gemeinsam mit seinem Ehemann einen Kinderwunsch über eine Leihmutterschaft in Kolumbien erfüllen. 

Der Arbeitgeber erfuhr davon und fand das gar nicht gut. Die Kirche kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit dem Kirchenmusiker außerordentlich fristlos zum 22.03.2022 und hilfsweise außerordentlich mit sozialer Auslauffrist zum 31.10.2022. 

Der bundesweit bekannte Kirchenmusiker, er leitet laut Information des NDR Deutschlands größte Domsingschule mit rund 600 Kindern und Erwachsenen in 21 Chören, wollte sich das verständlicher Weise nicht gefallen lassen und zog gegen die Kündigung vor Gericht. Dort bekam er auch in erster Instanz Recht.

Kein Verstoß gegen die Loyalitätspflicht

Das Arbeitsgericht Braunschweig begründete seine Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB nicht vorliegt, da in dem Verhalten des Kirchenmusikers kein Verstoß gegen eine vertragliche Loyalitätspflicht gegenüber der Kirche zu erkennen ist. Indem der Kläger gegenüber der Kirche erklärt hat, sich die Möglichkeit einer Leihmutterschaft offenzuhalten, habe er nicht gegen eine konkrete, aus dem Selbstverständnis der Kirche folgende Loyalitätsanforderung verstoßen.

Das Verfahren geht jedoch weiter. Die Kirche kündigte bereits Berufung zum Landesarbeitsgericht Hannover an. Ich wünsche dem Kirchenmusiker gute Nerven und einen langen Atem. 


Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht

www.kanzlei-vanderleeden.de

Foto(s): MAX van der Leeden

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