Kostenlose Ersteinschätzung bei Abmahnung von Porsche

  • 3 Minuten Lesezeit

Abmahnung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG (Marke „Porsche“) durch die Unit4 IP erhalten? In nahezu regelmäßigen Abständen erreichen uns markenrechtliche Abmahnungen der Kanzlei UNIT4 IP, welche für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG ausgesprochen wurden. Auch kürzlich haben wir einen Abgemahnten in einer solchen Angelegenheit vertreten. Die Gegenseite ist uns daher gut bekannt.

Vorab: 

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung oder gar eine Klage oder einstweilige Verfügung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG und UNIT4 IP erhalten? Wir, die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven aus Münster, stehen Ihnen bundesweit gerne mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns die Abmahnung gerne für eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere Spezialisten für Markenrecht via Mail (info@wd-recht.de) oder Fax (0251 / 208680-50) zusenden. Hinterlassen Sie gerne Ihre Rufnummer. Wir melden uns dann zeitnah mit einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück. 

Was ist Gegenstand der Abmahnung von Porsche?

Dem Abgemahnten wird eine rechtsverletzenden Nutzung der Wortmarke „Porsche“ und des Porsche-Wappens vorgeworfen. Er soll ein mit den Zeichen  versehenes Fahrzeug, bei dem es sich nicht um einen Original-Porsche gehandelt haben soll, im Internet angeboten haben. Das Angebot sei ohne Zustimmung der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG erfolgt.

Was verlangt die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG?

Die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG lässt durch die Kanzlei UNIT4 IP zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auffordern. Eine von der Kanzlei UNIT4 IP vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist der Abmahnung beigefügt. Zudem verlangt die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG die Erteilung einer umfassenden Auskunft über den Nutzungsumfang, Umsatz und Gewinn sowie Herkunft und Vertriebswege. Die Auskunft dient Bezifferung eines Schadensersatzverlangens. Überdies macht die UNIT4 IP für die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Rechtsanwaltsgebühren nach einem erheblichen Gegenstandswert von 130.000 € geltend.

Was ist zu tun?

Die Abmahnung darf nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Von einem leichtfertigen Umgang mit den Aufforderungen ist abzuraten. Insbesondere die gesetzten Fristen sind zu beachten. Denn im Falle eines reaktionslosen Fristablaufes muss mit einer gerichtlichen Inanspruchnahme durch die Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG gerechnet werden. 

Ein Gerichtsverfahren ist angesichts des hohen Gegenstandswertes jedoch mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Empfehlenswert ist es deshalb, rechtzeitig und durchdacht zu reagieren und die Abmahnung bestenfalls unmittelbar von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Abzuraten ist von einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit der Gegenseite. Keinesfalls sollte die vorformulierte Unterlassungserklärung ohne vorherige juristische Prüfung abgegeben werden. Aufgrund der mit Abgabe der Erklärung verbundenen Pflichten, welche dem Abgemahnten oftmals nicht bewusst sind, kann eine leichtfertige Unterzeichnung für den Erklärenden erhebliche negative finanzielle Konsequenzen haben.

Wichtige Hinweise für Sie:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  •     Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung!
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  •     Fachanwalt kontaktieren!

Kostenlose Ersteinschätzung

Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns telefonisch unter 0251 20 86 80 30  erreichen. Alternativ können Sie uns die Abmahnung auch gerne per Mail an info@wd-recht.de zusenden und eine Rufnummer hinterlassen. Wir melden uns dann zeitnah zu einer kostenlosen Ersteinschätzung zurück.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.

Beiträge zum Thema