Kostenvoranschlag bei Oldtimer - wer trägt die unvorhersehbaren Mehrkosten

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Wird die Reparatur eines Oldtimers erheblich teurer als in einem zuvor erstellten Kostenvoranschlag angenommen, so steht der Werkstatt oder dem Restaurator nur ein Werklohn in Höhe des kalkuliertem Betrags zuzüglich max. 20 Prozent zu. (Oberlandgericht Düsseldorf, Az: 5 U 78/97).

Im vorliegeden Fall klagte ein Eigentümer eines Sportwagens, Baujahr 1963, der für seine Reparatur 20 % mehr bezahlt hatte als im Vorfeld ursprünglich veranschlagt war.

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt

Verkehrsrecht /Oldtimerrecht


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