Kredit in Schweizer Franken – Ausweg aus der Währungsfalle

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Zahlreiche deutsche Kreditnehmer, die noch bis nach 2008 einen Kredit in Schweizer Franken abgeschlossen haben, hängen nach wie vor in der Währungsfalle. Mit der Fälligkeit der Kredite werden sich massive Währungsverluste realisieren, die existenzbedrohend sein können, wenn kein Ausweg gefunden wird.

Fremdwährungskredite durch Landesbanken und die DZ-Bank

Seit Ende der 1990er Jahre haben deutsche Kreditinstitute deutschen Kreditnehmern die Finanzierung von Immobilien oder Kapitalanlagen in ausländischen Währungen, vornehmlich in Schweizer Franken, aber auch in Yen oder anderen Währungen angeboten. Besonders aktiv waren die Landesbanken, wie die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba), die BayernLB oder die HSH Nordbank. Raiffeisenbanken und Volksbanken boten Fremdwährungskredite über die DZ-Bank an.

Österreichische Banken warben gezielt deutsche Kreditnehmer

Auch viele österreichische Kreditinstitute hatten die Ausreichung von Fremdwährungskrediten an Verbraucher für sich als Geschäftsmodell entdeckt, bis die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) diese Praxis Ende 2008 unterband. Bis dahin warben österreichische Banken, wie zum Beispiel die Oberbank oder Raiffeisenbanken, auch gezielt deutsche Kreditnehmer. Uns sind Fälle der Raiffeisenbanken bekannt, bei denen schon mal ein Vorstand nach München gereist ist, um die Finanzierungsberatung vor Ort vorzunehmen.

Niedrige Zinssätze und die Aussicht auf Kursgewinne sollten überzeugen

Ein wesentliches Argument gegenüber den Kunden waren die im Vergleich zur Euro-Finanzierung regelmäßig erheblich niedrigeren Anfangszinsen. Uns sind auch Fälle bekannt, bei denen mit einer erheblichen Aufwertung des Euro zum Schweizer Franken seitens der Banken gerechnet wurde und dem Kunden noch ein Währungsgewinn in Aussicht gestellt wurde. Damit einher ging dann auch eine Verharmlosung der real existierenden Risiken. Letztlich verließ man sich auch auf die als besonders regulativ geltende Politik der Schweizer Notenbank.

Tatsächlich lag der Kurs bis Ende 2009 für 1 Euro bei über 1,5 CHF. In den folgenden Jahren bis 2011 sank der Kurs allerdings stetig, bis auf 1,2 CHF. In der Folge wurde der Kurs dann einige Jahre bis Ende 2014 bei leicht über 1,2 CHF je Euro konstant gehalten durch die Politik der Schweizer Nationalbank. Anfang 2015 wurde diese Politik korrigiert und es kam zu einem Kurseinbruch von sogar unter einem Schweizer Franken. Inzwischen liegt der Kurs bei 1,15 bis 1,18 CHF je Euro. Wer 2008 einen Finanzierungsbedarf von 500.000,-- € hatte, lag bei einem Darlehensbetrag von 800.000,-- CHF. Für die Tilgung muss dafür heute ein Betrag in Höhe von knapp 700.000,-- € erbracht werden, das sind 200.000,-- € mehr. Auch unter Berücksichtigung der niedrigeren Zinsen verbleibt regelmäßig ein durch die Fremdwährung bedingter sehr hoher Verlust, zumal auch die Zinslast in Schweizer Franken zu erbringen ist.

Anlageempfehlungen für Tilgungsträger

Zu den hohen Verlusten durch den Kurseinbruch kommen dann regelmäßig noch Fehlentwicklungen bei den Anlageprodukten, die die Kreditinstitute gleich mitempfohlen hatten. Denn wegen der in den Verträgen vereinbarten Tilgungsaussetzung war der Abschluss eines Tilgungsträgers erforderlich. Beliebt waren britische Lebensversicherungen. Zum Teil boten die Banken ihren Kunden auch die eigenen Garantie- oder Investmentfonds an.

Auswege aus der Verlustspirale

Den einen einfachen Ausweg aus der Kursfalle für alle betroffenen Kreditnehmer gibt es nicht. Aber die Rechtslage bietet durchaus erfolgversprechende Wege.

1. Schadensersatzansprüche

In Betracht kommen Schadensersatzansprüche gegen die finanzierenden Banken. Eine Bank ist nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung verpflichtet, wenn sie einen Kunden zur Finanzierung berät, ihn über die „spezifischen Nachteile und Risiken und die vertragsspezifischen Besonderheiten der empfohlenen Finanzierungsform“ aufzuklären. Dazu zählt auch die ordnungsgemäße Aufklärung über die mit einem Fremdwährungskredit verbundenen Risiken oder auch die Risiken einer Finanzierung mit Tilgungsaussetzung. In der erforderlichen Deutlichkeit ist die Aufklärung nicht immer erfolgt.

Betroffene sollten aber schnell handeln, denn es gelten jedenfalls nach deutschem Recht sehr knappe Verjährungsfristen. Spätestens 10 Jahre nach Entstehung des Schadens verjähren Ansprüche und können dann nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden. Der Schaden entsteht hier regelmäßig bereits mit Vertragsschluss.

2. Unwirksamkeit von Klauseln

Zum Teil können Darlehensnehmer auch geltend machen, dass sie den Kredit in Euro zurückzahlen können. Im September 2017 hatte der Europäische Gerichtshof über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein rumänischer Darlehensnehmer eine Schweizer-Franken-Finanzierung abgeschlossen hatte. Danach kann die Klausel, wonach der Kredit in Schweizer Franken zurückzuzahlen sei, rechtsmissbräuchlich sein, wenn das Währungsrisiko und die sich ergebenden wirtschaftlichen Folgen nicht klar und verständlich dargestellt wurden.

3. Widerrufsrecht

Schließlich kann in einigen Fällen auch der Widerruf des Darlehensvertrages zu einer wirtschaftlichen Besserstellung des Kreditnehmers führen. Bei Immobilienfinanzierungen nach deutschem Recht scheidet der Widerruf bei Verträgen, die vor dem 11.06.2010 geschlossen wurden, zwar regelmäßig aus. Anders kann die Situation bei der Finanzierung einer Kapitalanlage sein oder bei österreichischen Finanzierungen.

Betroffene Darlehensnehmer sollten ihre Fremdfinanzierung von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen und sich die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen lassen.

Jana Narloch

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht – München



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