Kreditkartenbetrug! Neue Betrugsmasche greift Kunden von Vinted an; Fachanwalt hilft!

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VINTED Kunden im Visier von Kriminellen!

Vinted (früher Kleiderkreisel) ist eine bei Verbrauchern beliebte Plattform, die insbesondere zum Verkauf Second-Hand Kleidung genutzt wird.

Leider sind derart beliebte Plattformen regelmäßig auch bei Kriminellen beliebt, die dort Nutzer "abfangen", um deren Kreditkartendaten zu stehlen und anschließend die Karte zu leeren.

Eine vergleichbare Masche gab es seit Monaten im Bereich von ebay Kleinanzeigen. Wir hatten dazu berichtet.

Wie leider zu erwarten, wird diese sehr erfolgreiche, weil hochprofessionelle Betrugsmasche nun in leicht abgewandelter Form auf andere Handelsplattformen übertragen.

Derzeit melden sich vermehrt Geschädigte dieser Betrugsmasche, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Sebastian Koch.

gefälschte Seite greift Daten der Verkäufer ab

Wie im bereits beschriebenen Fall bei ebay, wird auch vorliegend der Verkäufer von vermeintlichen Kaufinteressenten kontaktiert. 

Der Kaufinteressent bietet dann eine Überweisung auf die Kreditkarte des Verkäufers an. Dazu sei es erforderlich, dass sich der Verkäufer auf einer perfekt gefälschten Seite registriere.

Dort eingegebene Daten werden von den Tätern dann abgegriffen und für unautorisierte Verfügungen von der Karte der Betroffenen verwendet.

Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister prüfen und geltend machen

Da die Verfügungen nicht vom Karteninhaber autorisiert sind, besteht zunächst der Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675 u Satz 2 BGB gegen das die Karte herausgebende Kreditinstitut.

Streitig wird dann regelmäßig die Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden nach § 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB.

Angesichts des hochprofessionellen Vorgehens der Täter scheidet allerdings jedenfalls eine grob fahrlässige Pflichtverletzung nach Einschätzung von RA Koch aus.

Zu den Ansprüchen hatten wir ausführlich bereits informiert und auch über die gerichtlichen Erfolge insoweit.

Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Wir haben in den letzten Monaten gegenüber verschiedensten Banken und Sparkassen Erstattungsansprüche erfolgreich außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt oder günstige Vergleiche geschlossen.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht

www.saleo-recht.de/kreditkartenmissbrauch





Foto(s): @SALEO

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