Kreditzinsen zu hoch?

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Kaum ein Haus wird heutzutage ohne Kredit gekauft. Auch der Neubau des Traumhauses oder der Erwerb der Eigentumswohnung wird meist von einem Besuch bei der Bank begleitet.

Wer einen Kredit sucht oder schon einen hat, kennt auch die beständige Suche nach dem günstigsten Zins.

Viele ärgern sich deshalb, dass sie beispielsweise zwischen 2011 und 2015 einen aus heutiger Sicht noch recht hohen Zinssatz in ihrem Darlehensvertrag mit der Bank vereinbart haben.

Für Immobiliar-Darlehensverträge, die grundpfandrechtlich besichert sind (z.B. Grundschuld, Hypothek) und nach dem 10.06.2010 sowie vor dem 21.06.2016 abgeschlossen wurden gibt es auch heute teilweise die Möglichkeit, vorzeitig und ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung „auszusteigen“. Dies bietet dann die Chance auf eine vorzeitige Umfinanzierung oder Rückzahlung und die Sicherung der derzeit günstigen Zinsen. Der Weg führt in der Regel über ein Widerrufsrecht. Der Europäische Gerichtshof hat in der Rechtssache C-66/19 entschieden, dass der sogenannte Kaskadenverweis unter Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB weder klar noch prägnant ist.


Aufgrund dieser Rechtsauffassung könnten sehr viele Widerrufsinformationen fehlerhaft sein, sodass ein Widerruf heute noch möglich sein kann. Dabei hängt der Erfolg in der Sache von vielen rechtlichen Details ab.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Georg Hemmerich aus Heidelberg hierzu: Jeder, der in seinem Kreditvertrag innerhalb der Widerrufsinformation eine Formulierung zum Fristbeginn mit Bezugnahme auf § 492 Abs. 2 BGB hat, und über niedrige Zinsen nachdenkt, sollte prüfen lassen, ob ein Widerruf auch heute noch möglich ist.



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