Kündigung der Sparkassen Duisburg und Krefeld – Update

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Kündigung der Sparverträge Prämiensparen S-flexibel durch die Sparkassen Duisburg, Krefeld, Mülheim an der Ruhr

Wer ist betroffen?

Viele Sparkassenkunden im Ruhrgebiet und Rheinland erreichen aktuell Kündigungsschreiben ihrer Kreditinstitute.

Im September des vergangenen Jahres kündigte zunächst die Sparkasse Mühlheim an der Ruhr bestehende Prämiensparverträge.

Die Sparkasse Duisburg folgte im März 2020. Sie informierte ihre Kunden vorab telefonisch und versandte entsprechende Kündigungsschreiben.

Ebenfalls sind Kunden der Sparkasse Krefeld betroffen.

Welche Verträge sind betroffen?

Betroffen sind Sparverträge, die als „Prämiensparen S-flexibel“ bezeichnet werden. Diese Verträge stammen aus den 90er- und frühen 2000er-Jahren.

Die Sparkassen haben den Vertragskunden in vielen Verträgen ab dem 15. Jahr die höchste Prämienstufe von 50 % versprochen. Es wurden Laufzeiten bis max. 25 oder max. 30 Jahren vereinbart. Mit Abschluss des Vertrages gingen die Anleger regelmäßig davon aus, dass ihnen die höchste Prämienstufe bis zum Ablauf des 30. Vertragsjahres zugutekommt, es sei denn, sie kündigen vorher aus eigener Motivation das Vertragsverhältnis. Anderenfalls wäre dieses Vertragskonzept auch nicht als eine langfristige Anlage, beispielsweise als Altersvorsorge, geeignet gewesen.

Wie argumentieren die Sparkassen?

Die Sparkassen berufen sich in ihren Kündigungsschreiben primär auf Nr. 26 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und behaupten einen zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grund in dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld.

Ihr Vorgehen halten die Sparkassen dabei durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH 14.05.19, Az. XI ZR 345/18) für legitimiert.

Da der Bundesgerichtshof eine Einzelfallentscheidung für den ihm vorgelegten Vertrag getroffen hat, lässt sich die Rechtsprechung aber nicht pauschal auf die Verträge Prämiensparen S-flexibel der Sparkassen Duisburg, Mühlheim an der Ruhr und Krefeld übertragen.

Unsere Tätigkeit: 

Wir beraten und vertreten bereits eine Vielzahl betroffener Sparkassenkunden.

Gegenstand unserer Tätigkeit ist eine umfassende Beratung zu einem möglichen Vorgehen gegen die Kündigung wie auch eine Überprüfung der entsprechenden Zinsen. Diese erfolgt auf der Grundlage eines individuellen Gutachtens.

Unsere Vertretung gegenüber den Sparkassen schließt sich daran an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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