Kündigung: Urlaub auszahlen lassen

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„Urlaubsabgeltung“ ist die finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Urlaubstage kann man sich nach der Kündigung auszahlen lassen
  • Alternativ kann man Urlaub nehmen – auch in der Kündigungsfrist!
  • Krankheitstage sind keine Urlaubstage

Wann bekomme ich die Urlaubstage ausgezahlt?

Nur wenn das Arbeitsverhältnis endet und Sie zu wenig Arbeitstage haben, um den Urlaub zu nehmen. Regelmäßig ist dies bei fristlosen Kündigungen der Fall.

Was darf mein Arbeitgeber nicht tun?

  • Ihnen die Urlaubsabgeltung verweigern
  • Ihren Urlaubsanspruch kürzen wegen Elternzeit
  • Sie statt der Urlaubsabgeltung widerruflich freistellen

Was darf mein Arbeitgeber tun?

  • Auf arbeitsvertragliche Ausschlussfristen verweisen (Urlaub verfällt!)
  • Sie (mit Begründung) unwiderruflich freistellen

Resturlaub bei Freistellung?

Ihr Arbeitgeber kann Sie im Einzelfall unter Angabe der Gründe und Anrechnung Ihrer Urlaubstage freistellen. Dies geht allerdings nicht bei einer nur widerruflichen Freistellung: dann bleibt Ihr Urlaubsanspruch bestehen und muss nach Ende der Freistellung abgegolten werden. Denn Sie müssen ja jederzeit damit rechnen, nochmal arbeiten zu müssen.

Oft wird geregelt, dass mit der Freistellung Urlaubsansprüche erfüllt werden sollen. Dann muss die Freistellung aber ausdrücklich unwiderruflich sein. Obacht: einen Monat nach Beginn der unwiderruflichen Freistellung entfällt der gesetzliche Versicherungsschutz, da Sie ab sofort als beschäftigungslos gelten!

Übrigens: Auch bei einer unwiderruflichen Freistellung wird die Urlaubsabgeltung quasi „gestoppt“, wenn Sie plötzlich krank werden und eine AU einreichen. Dann sind die Urlaubstage, die mit der unwiderruflichen Freistellung abgegolten werden sollten, auszuzahlen!

Nach Kündigung krankgeschrieben: trotzdem Geld?

Ja. Denn Krankheitstage werden grundsätzlich nicht mitgezählt. Wenn Sie z.B. 10 Urlaubstage haben, aber zwischen Kündigung und Beendigung (= Ablauf der Kündigungsfrist) krankgeschrieben sind, dann können Sie sich die vollen 10 Resturlaubstage auszahlen lassen. Urlaub ist schließlich auch dann abzugelten, wenn der Arbeitnehmer stirbt! Dann aber an die Erben.

Obacht: Bei Freistellung „zum Überstundenausgleich“ (statt „zur Urlaubsabgeltung“) kann Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitszeitguthaben trotz Krankheit verrechnen.

Wie viel Geld bekomme ich?

Wenn Sie ein festes Gehalt bekommen rechnen Sie für Vollzeit und (!) Teilzeit wie folgt:

Ihr Monatsgehalt x 3 / 13 / Arbeitstage pro Woche = Wert eines Urlaubstages

Multiplizieren Sie den Wert eines Urlaubstages mit den Resturlaubstagen und Sie erhalten den finanziellen Wert Ihres Resturlaubs.

Beachten Sie, dass etwaige Provisionen Teil Ihres Arbeitsentgeltes sind und damit auch Teil Ihres Urlaubsentgelts sind. Addieren Sie den Mittelwert Ihrer Provision der letzten drei Monate vor Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu Ihrem rechnerischen Ausgangsgehalt für obige Berechnung. Informieren Sie sich auch über einen möglichen Abfindungsanspruch.

Ist die Urlaubsabgeltung steuerfrei?

Nein. Urlaubsabgeltung ist reguläres Einkommen, auf dass Sie regulär Steuern zahlen müssen.

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www.kanzlei-hersfeld.de

RA Albrecht vertritt mittelständische Unternehmen und Arbeitnehmer in Kündigungsstreits und allen anderen Belangen des Arbeitsrechts.

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