Kündigung wegen Krankheit – SO sparen Sie sich die Abfindung (Tipps für Arbeitgeber)

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Je mehr Fehler der Arbeitgeber bei der Kündigung macht, desto höher ist regelmäßig die Abfindung. Denn mit der Abfindung befreit sich der Arbeitgeber vom Prozessrisiko, die Kündigungsschutzklage zu verlieren und den Arbeitnehmer wieder einstellen zu müssen. Dabei gilt: Je wahrscheinlicher der Prozessverlust des Arbeitgebers, desto mehr muss er dem Arbeitnehmer anbieten, damit dieser auf eine Fortführung der Klage verzichtet.

Bei krankheitsbedingten Kündigung sind die Risiken eines Prozessverlustes erfahrungsgemäß besonders hoch. Das liegt am ausgeprägten Kündigungsschutz der erkrankten Arbeitnehmer, und daran, dass Arbeitgeber bei dieser Kündigung meist viel falsch machen. Der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck sagt, was Arbeitgeber bei einer Kündigung wegen Krankheit beachten müssen:

Besonders oft scheitert die Kündigung am betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz: BEM. Der Arbeitgeber muss regelmäßig ein ordnungsgemäßes BEM durchgeführt haben, bevor er wegen Krankheit kündigen darf.

Ein ordnungsgemäß durchgeführtes BEM kommt aber selten vor. Und selbst wenn der Arbeitgeber dort alles richtig macht, kann die anschließende Kündigung trotzdem unwirksam sein, nämlich wenn der Zeitraum zwischen zurückliegendem BEM und der Kündigung zu groß ist.

Fand das BEM beispielsweise ein Jahr vor dem Ausspruch der Kündigung statt, ist es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Wirksamkeit der Kündigung unerheblich, ob das BEM fehlerhaft war, oder nicht. In dem Fall ist die Kündigung regelmäßig wegen fehlenden aktuellen BEMs unwirksam; das BEM hätte vor der Kündigung wiederholt werden müssen.

Fachanwaltstipps für Arbeitgeber: Wer beim BEM alles richtig macht, mithin auch den zeitlichen Abstand zwischen BEM und Kündigung beachtet, reduziert sein Prozessrisiko im Fall einer krankheitsbedingten Kündigung zum Teil erheblich, und damit auch die üblicherweise anstehende Abfindung.

Für Arbeitgeber lohnt es sich fast immer, das BEM und die Kündigung mit einem spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht vorzubereiten. Je besser man das BEM und die Kündigung vorbereitet, desto wahrscheinlicher ist es, nur eine geringe oder in Einzelfällen sogar gar keine Abfindung zahlen zu müssen.

Unter Umständen kann man einen anderen Kündigungsgrund wählen. Hat der Arbeitnehmer beispielsweise eine Pflichtverletzung begangen, die zur verhaltensbedingten Kündigung berechtigt, rate ich regelmäßig dazu, aus diesem Grund zu kündigen und nicht wegen Krankheit.

Hier lohnt es sich, das Verhalten des Arbeitnehmers näher anzuschauen: Hat er seine Krankheit möglicherweise vorgetäuscht? Gibt es Zeugen, die den Arbeitnehmer beim Feiern gesehen haben oder gibt es entsprechende Fotos in den Sozialen Medien?

Das könnte auf einen Arbeitszeitbetrug hindeuten, der unter Umständen zur verhaltensbedingten Kündigung, gegebenenfalls fristlos und ohne Notwendigkeit einer vorherigen Abmahnung, berechtigt.

Ob sich eine verhaltensbedingte oder gegebenenfalls auch eine betriebsbedingte Kündigung eher lohnt, als eine krankheitsbedingte, sollte man im Vorfeld mit einem erfahrenen Kündigungsexperten besprechen.

Haben Sie Fragen zu den Voraussetzungen der Kündigung, zur möglichen Abfindungshöhe und zum Aufhebungsvertrag?

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck bietet Ihnen dazu ein kostenloses und unverbindliches telefonisches Erstgespräch an. Rufen Sie heute in seiner Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht an und vereinbaren Sie einen Telefontermin.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Wollen Sie mehr erfahren über arbeitsrechtliche Themen, wie man richtig kündigt, abmahnt und Aufhebungsverträge abschließt:

Abonnieren Sie jetzt den Fernsehanwalt-Kanal „Arbeitgeber Coaching“ von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Dort erhalten Sie praxisrelevante Tipps und Hintergrundwissen zu aktuellen Themen aus dem Arbeitsrecht, und Angebote für Arbeitgeber, beispielsweise: „Ideale Arbeitsverträge“, den richtigen Umgang mit dem Betriebsrat, und wie man richtig kündigt und abmahnt.

Mehr zum Arbeitsrecht erfahren Sie auf unserer Website.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema