Kündigungen bei Wefox: Das sind die Rechte der Arbeitnehmenden

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Viele Start-ups entlassen im derzeit Angestellte. Auch vor dem Berliner Digitalversicherer Wefox macht dieser Trend nicht Halt. Von den rund 1.400 Beschäftigen hätten „weniger als zehn Prozent“ eine Kündigung erhalten, wie ein Sprecher des Unternehmens der Süddeutschen Zeitung (SZ) mitteilte. Aber was genau ist eigentlich eine betriebsbedingte Kündigung und was können entlassene Mitarbeiter:innen tun? 

Betriebsbedingte Kündigungen werden dann ausgesprochen, wenn betriebliche Erfordernisse eine Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer:innen unmöglich ist. Die Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung liegen dabei nicht, wie bei anderen Kündigungen, bei den Arbeitnehmer:innen, sondern bei den Arbeitgebenden. 

Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann durchaus von den Arbeitgebenden eine Abfindung angeboten werden, wenn Arbeitnehmer:innen keine Kündigungsschutzklage erheben. Wie viel dabei angeboten werden muss, steht im Gesetz. So ist ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr anzusetzen. Beschäftigungszeiträume, die seit mehr als sechs Monaten bestehen, werden auf ein volles Kalenderjahr gerundet (§ 1a KSchG). Es muss bei einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgebende aber sehr genau und gut begründet sein, inwiefern der Arbeitsplatzabbau auf eine bestimmte Ursache zurückzuführen ist. So reicht es beispielsweise nicht aus, “Voraussichtliche Umsatzeinbußen” als Grund zu nennen. 

Was sind überhaupt “betriebsbedingte Gründe”?

Für eine solche Kündigung sind einige Voraussetzungen zu beachten. Entscheidend dabei ist, dass es sich um eine Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung handelt oder diese gut begründet ist. Darüberhinaus müssen die Kündigungsfristen eingehalten werden. Die Fristen sind im Gesetz oder in Verträgen geregelt. Die gesetzliche Frist bestimmt sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Die Kündigungsfrist beträgt so zum Beispiel in den ersten zwei Jahren vier Wochen. 

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