Kündigungen im Einzelhandel - Die Macht der Arbeitgeber!

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Heute möchte ich einen Rechtstipp mit Ihnen teilen, welcher mir auch persönlich sehr am Herzen liegt, liegt ihm doch eine wahre Geschichte aus den letzten Wochen zugrunde, welche sich in meinem Bekanntenkreis abspielte.

In den letzten beiden Jahren haben wir viel über systemrelevante Jobs gesprochen. Neben den Arbeitskräften in sozialen Berufen waren hauptsächlich Kassierinnen und Kassierer in Supermärkten genannt, mit denen wir uns solidarisierten und für die wir abends applaudierten.

Und dann ereignete sich eine Geschichte, die ich hier als Beispiel für viele andere erzählen möchte, in der Hoffnung, dass ihnen in Zukunft nicht dasselbe wiederfährt oder sie dann wissen wie sie sich gegenüber ihrem Arbeitgeber verhalten sollen und dürfen.

Im besagten Fall wurde eine Kassiererin nach vier Jahren plötzlich vor ihrer Schicht in das Büro des Filialleiters zitiert. Dort saß bereits ein anderer Mitarbeiter, welcher das Gespräch protokollieren sollte. In dieser Situation ist es sehr wahrscheinlich, dass hier eine "Anhörung" zu einem Vorfall stattfinden soll. So war es auch im besagten Fall. Die Kassiererin wurde zunächst in ein Gespräch verwickelt und sie wurde ganz allgemein dazu befragt wie sie ihre Arbeit macht. Danach lenkte der Filialleiter das Gespräch auf einen konkreten Vorfall, in dem die Kassiererin einen Storno-Bon druckte, ohne dass ein Kunde vor ihr stand. Dazu zeigte der Filialleiter ein dreiminütiges Video. In diesem war zu sehen, dass sie einen Bon druckte, die sich öffnene Kasse ohne Geldentnahme wieder schloss, den Bon unterschrieb und verstaute, um diesen später mit anderen Bons der Kassenleitung zu übergeben. Die Kassiererin stritt das nicht ab, konnte sich aber an den konkreten Vorfall nicht mehr erinnern. Sie gab allerdings an, dies immer dann zu machen, wenn sie einem Kunden zuvor während eines anderen Kassiervorgangs das Geld aus der Kasse gegeben hat, was sie von diesem zuvor zu viel abgerechnet hatte. Und dies würde auch zu sehen sein, wenn man sich nicht nur die drei Minuten anschaut, sondern in dem Video ein Stück weiter zurückspult. Der Filialleiter tat dies lapidar mit der Bemerkung ab, dass das restliche Video gelöscht sei. Da sie den Vorfall nicht konkret bennen konnte, teilte ihr der Filialleiter mit, dass ihm in diesem Fall wegen fehlenden Vertrauens keine andere Möglichkeit bleibe als die Kassiererin fristlos zu kündigen und eine Strafanzeige zu stellen. Einizge Möglichkeit für die Kassiererin dies zu verhindern wäre es, einen Aufhebungsvertrag an Ort und Stelle zu unterschreiben.

Sie werden schon merken, hier stimmt irgendetwas nicht. Ich warne eindringlich davor ohne rechtlichen Ratschlag einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Eigentlich gewinnt damit immer nur der Arbeitgeber, welcher sich der Gefahr einer Kündigungsschutzklage entledigt. Es wird Druck aufgebaut wie im oben genannten Beispiel. Doch reagieren Sie hier bitte richtig. Nehmen Sie sich in dieser Stresssituation fünf Minuten Zeit und erbitten Sie einen Toilettengang. Rufen Sie vorzugsweise einen Anwalt an. Im besten Fall kann dieser noch zu dem Gespräch dazu kommen und Sie müssen diese Stresssituation nicht alleine durchstehen.

Dieser Fall hatte noch viele Einzelheiten. Es wäre hier eine Verdachtskünigung gewesen, da eine konkrete Tat, die eine fristlose Kündigung rechtfertigte, auch mit dem Video nicht zu beweisen war. Die Voraussetzungen an eine Verdachtskündigung sind aber sehr hoch. So hoch, dass viele Verdachtskündigungen nicht wirksam sind. Eine Verteidigung gegen eine solche Kündigung ist aber ausgeschlossen, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, von dem nur selten wieder loszukommen ist.

Die Macht der Arbeitgeber besonders im Einzelhandel ist für viele Beschäftigte erdrückend. Schon oft habe ich den Satz gehört, "wenn sie einen loswerden wollen, dann schaffen sie das auch". Doch darf dies nicht dazu führen, dass man im hohen Maße auf seine Rechte verzichtet. Lassen Sie daher Ihren Sachverhalt anwaltlich prüfen, wenn Sie das Gefühl haben, dass dies angezeigt ist. Aus diesem Grund rate ich für diesen sensiblen Bereich auch immer zu einem Abschluss einer Rechtschutzversicherung, damit die Kosten der Rechtsverolfgung kein Grund dafür sind, seine Rechte nicht durchsetzen zu ollen oder können.


Wenn Sie konkrete Fragen zu diesem oder anderen Fällen haben, schreiben Sie mir. Ich versuche Ihnen in jedem Einzelfall zu helfen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


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