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Kurz und knapp 82 (Steuerrecht, Internetrecht, Schadensersatzrecht, Beamtenrecht)

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch:

Steuervorteil für Renovierungskosten

Steuerzahler, die dieses Jahr ihre Wohnung renoviert haben, können die Kosten für den Handwerker bei der Steuererklärung 2008 geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt Beträge bis zu 600,- Euro pro Jahr für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen.

Achtung: Um die Ausgaben beim Fiskus geltend zu machen, muss man die Bezahlung über eine Rechnung abwickeln. Denn Barzahlungen werden hier vom Finanzamt nicht anerkannt.

Nutzung von Stadtplänen im Internet

Viele Privat- und Geschäftsleute nutzen ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte, die sie aus dem Internet herunter laden und auf die eigene Homepage stellen. Zu diesen Fällen hat das Landgericht München I nun ein wichtiges Urteil gefällt.

Die Richter verurteilten inzwischen getrennte Wirtsleute zur Zahlung von Schadensersatz, weil sie einen Stadtplanausschnitt ohne Berechtigung auf der Homepage ihrer Gaststätte veröffentlicht hatten. (Az.: 7 O 330/08)

Haftung des Heizöllieferanten

Ein Heizöllieferant hat bei der Befüllung eines Heizöltanks besondere Sicherheitspflichten zu beachten. Darüber hinaus haftet er nur, wenn Mängel an dem Öltank offensichtlich zutage getreten sind.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Fall entschieden, bei dem ein Heizöltank wegen zunächst nicht erkennbarer Materialmängeln nach der ordnungsgemäßen Befüllung durch den Heizöllieferanten umgekippt war und den Boden verunreinigt hatte. (Az.: 8 A 10933/08)

Aberkennung der Beamtenpension

Ein Beamter hatte im Dienst Geld und Gegenstände in erheblichem Umfang veruntreut. Daraufhin wurde gegen ihn ein Disziplinarverfahren geführt und er aus dem Dienst entfernt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass dem Beamten aufgrund der verhängten Disziplinarmaßnahme „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" gleichzeitig auch sein beamtenrechtliches Ruhegehalt aberkannt wird, weil die Vergehen im aktiven Dienst begangen wurden. (Az.: 2 B 53.08)

(WEL)


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