Kurzüberblick zum Bauträgervertrag: Wesentliche Aspekte für angehende Hauseigentümer

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Die Unterzeichnung eines Bauträgervertrags ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Eigenheim. Um sicherzustellen, dass Ihr Traumhausprojekt nicht zum Albtraum wird, ist eine gründliche Prüfung des Vertragswerks unerlässlich. Hier sind die zentralen Punkte im Überblick:

  • Grundstückserwerb und Bauprojektbeauftragung: Der Käufer erwirbt nicht nur das Grundstück vom Bauträger, sondern beauftragt diesen gleichzeitig mit der Umsetzung des Bauvorhabens.
  • Festpreis und Eigentumsübertragung: Ein Bauträgervertrag beinhaltet in der Regel einen Festpreis, der sämtliche Leistungen des Bauträgers für Grund und Boden sowie die Bauleistungen einschließt. Nach Abschluss des Baus wird der Käufer Eigentümer sowohl des Grundstücks als auch der Immobilie.
  • Notarielle Beurkundung: Aufgrund der Übertragung des Grundstückseigentums bedarf ein Bauträgervertrag einer notariellen Beurkundung, einschließlich aller späteren Änderungen.
  • Mischform aus Kauf- und Werkvertrag: Der Bauträgervertrag vereint Elemente eines Kauf- und Werkvertrags, was unterschiedliche Rechte und Pflichten für beide Vertragspartner mit sich bringt.

Was ist ein Bauträger und was ein Bauträgervertrag?

  • Ein Bauträger agiert als gewerbliches Unternehmen, das eigenständig Grundstücke erwirbt, plant, erschließt und bebaut. Die Vermarktung der Immobilien erfolgt als Komplettpaket zum Festpreis, wobei der Bauträger die Koordination sämtlicher Gewerke und die Verantwortung für den Neubau übernimmt.
  • Der Bauträgervertrag verpflichtet den Bauträger zum Bau einer Immobilie und zur nachfolgenden Übertragung des Grundstückseigentums. Er umfasst sowohl die Durchführung des Bauprojekts als auch den Verkauf des Grundstücks, auf dem die Immobilie errichtet wird.

Was sind die Bestandteile eines umfassenden Bauträgervertrags?

Das Vertragswerk enthält verbindliche Angaben zum Kaufpreis, Fertigstellungstermin, Bauzeit und weitere Details. Es umfasst unter anderem:

  • Kaufvertrag mit Bauverpflichtung
  • Bau- und Leistungsbeschreibung
  • Lageplan
  • Baupläne und Bauzeichnungen
  • Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung (bei Eigentumswohnungen)
  • Sonderwünsche
  • Eigenleistungen

Worauf sollten Sie beim Vertragsabschluss besonders achten?

  • Baubeschreibung: Eine detaillierte und notariell beurkundete Baubeschreibung ist von zentraler Bedeutung.
  • Festpreisgarantie: Klarheit über den Umfang der Festpreisgarantie und etwaige zeitliche Beschränkungen sollten vor Vertragsabschluss geklärt werden.
  • Fälligkeit des Kaufpreises: Ratenzahlungen sollten den erbrachten Bauleistungen entsprechen.
  • Notwendige Absicherungen: Regelungen zu Insolvenzschutz, Bauabnahme, Baumängeln und Rücktritt im Falle von schweren Mängeln oder Pflichtverletzungen des Bauträgers.

Was sollte ich noch wissen oder beachten?

Professionelle Prüfung des Vertrags:

Es wird empfohlen, vor der Unterzeichnung den Bauträgervertrag von Experten sowohl vertraglich als auch baulich überprüfen zu lassen.

Notarielle Beurkundung und rechtliche Sicherheit:

Aufgrund der Übertragung des Grundstückseigentums ist eine notarielle Beurkundung des Bauträgervertrags erforderlich, inklusive Eigenleistungen, Sonderwünsche und Änderungen. Der Entwurf des Vertrags sollte Ihnen zwei Wochen vor der Beurkundung vorliegen.

Mischform aus Kauf- und Werkvertrag:

Der Bauträgervertrag unterliegt sowohl den Regelungen des Kauf- als auch des Werkvertrags, was unterschiedliche Rechte und Pflichten für beide Parteien bedeutet. Die gestaffelte Ratenlösung im Bauträgervertrag löst den Konflikt zwischen den Zahlungsmodalitäten nach §§ 433 Abs. 2 und § 641 BGB.


Unterstützung bei Fragen zum Bauträgervertrag 

Benötigen Sie professionelle Beratung zum Thema Bauträgervertrag? Unsere Kanzlei  bietet Ihnen umfassende Unterstützung bei rund um das Thema Immobilien. Wir erläutern Ihnen gerne Ihre Rechte und helfen Ihnen, die optimale Vorgehensweise zu bestimmen.

Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns telefonisch unter 04205/ 689 9696. Sie können uns auch direkt per E-Mail unter rechtsanwalt@voss.legal kontaktieren.



Foto(s): Arbeitsgemeinschaft Baurecht im deutschen Anwaltsverein


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