Landeshauptstadt Hannover: Ablehnung eines Bewerbers bei Stellenausschreibungen

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Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen einem öffentlichen Arbeitgeber und Bewerbern um eine ausgeschriebene Stelle im öffentlichen Dienst.

Die Ausschreibungen öffentlicher Stellen unterliegen strengen Voraussetzungen, die von den Behörden häufig nicht ausreichend beachtet werden. Die Ausschreibungsverfahren sind teilweise rechtlich fehlerhaft. Die Ablehnung eines Bewerbers, die aufgrund der fehlerhaften Auswahlentscheidung ergangen ist, kann rechtlich erfolgreich angegriffen werden.

Rechtsanwalt Stefan Schröder vertritt einen Bewerber auf eine von der Landeshauptstadt Hannover ausgeschriebene Stelle. Der Bewerber erfüllte zwar die Einstellungsvoraussetzungen, seine Bewerbung wurde jedoch abgelehnt. Ein Bewerbungsgespräch soll ergeben haben, dass er nicht geeignet sei. Der Bewerber erhob insoweit Klage bei dem Arbeitsgericht Hannover und verlangte, dass die Ablehnung seiner Bewerbung aufgehoben werde und über seine Bewerbung neu entschieden werde.

Das Arbeitsgericht Hannover teilte diese Auffassung. Die Landeshauptstadt Hannover stellte daraufhin das Bewerbungsverfahren ein und kündigte an, die Stelle neu auszuschreiben.

Die dabei aufgetretenen formalen Fehler sind vielfältig. Dies beginnt bei der Stellenbeschreibung und führt über den notwendigen, jedoch nicht durchgeführten Zeugnisvergleich. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Hannover stützt sich auf Artikel 33 GG. Danach hat jeder Bürger einen Anspruch auf Zugang zu einem öffentlichen Amt soweit er die Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle erfüllt.

Hierbei ist von dem öffentlichen Arbeitgeber eine „Bestenauslese“ vorzunehmen. Dies ist im vorliegenden Falle nicht gegeben. Daher kann der Kläger zumindest in einem weiteren Bewerbungsverfahren nach rechtlich zutreffenden Maßstäben seine Bewerbung erneut erfolgreich ansetzen. Gegebenenfalls besteht sogar ein Anspruch auf Besetzung der Stelle.

Sollten Sie im Bereich des Stellenbesetzungsverfahrens Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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