Lebensversicherung kündigen? Das sollten Sie dabei unbedingt beachten!

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Wer kurzfristig Geld braucht denkt schnell daran, die schon seit Jahren kräftig besparte Lebensversicherung zu kündigen. Folge davon ist, dass die Versicherung den Rückkaufswert ausbezahlt. Der ist allerdings oft geringer als die Summe der bezahlten Beiträge, so dass die Kündigung einer Geldvernichtung gleich kommt. 

Wenn Sie ernsthaft die Kündigung Ihrer Lebensversicherung erwägen, sollten Sie aber auf jeden Fall prüfen, ob nicht auch ein Widerruf des Vertrages wegen formaler Fehler beim Vertragsschluss möglich ist. Ein Großteil aller Lebensversicherungen, die zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen wurden, leidet an einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung. Diese Verträge können noch viele Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden mit der Folge, dass sämtliche Beiträge sowie eine Verzinsung an den Versicherungsnehmer ausbezahlt werden müssen. Abzüge darf die Versicherung nur für den Risikoschutz vornehmen, der meist nicht ins Gewicht fällt. 

Auch wenn Sie Ihre Lebensversicherung schon gekündigt haben ist es oft noch möglich, zusätzliches Geld von der Versicherung zu holen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war. 

Die Differenz zwischen dem von der Versicherung nach Kündigung der Lebensversicherung angebotenen Rückkaufswert und dem Betrag, den Sie im Fall eines Widerrufs beanspruchen können, ist gewaltig. Teilweise können Sie bis zu 50 Prozent mehr Geld von der Versicherung verlangen, als Ihnen als Rückkaufswert angeboten wird. 

Wir bieten eine Prüfung Ihres Versicherungsvertrages für eine Pauschale von 49,- EUR an. 

Auf unserer Informationsseite zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen finden Sie umfangreiche Informationen und Beispielrechnungen dazu.



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