Lebensversicherung widerrufen! Wie Sie mehr Geld aus Ihrer Police holen.

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Gerade in der aktuellen Zeit werden Lebensversicherungsverträge häufig gekündigt, um finanzielle Engpässe überbrücken zu können. Doch im Kündigungsfall erhalten Versicherungsnehmer lediglich den vereinbarten Rückkaufswert, welcher jedoch regelmäßig noch nicht mal die eingezahlten Versicherungsprämien umfasst.


Deutlich höhere Rückzahlungssummen lassen sich dagegen durch einen Widerspruch gegen die Versicherung erzielen (sog. Widerrufsjoker). Denn wenn der Versicherungsnehmer in den Versicherungsunterlagen nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht belehrt wurde, so kann er auch heute noch den Widerspruch erklären.


So entschied der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 07. Mai 2014, Az. IV ZR - 76/11, dass die grundsätzlich bereits seit langem abgelaufene Widerspruchsfrist im Falle nicht ordnungsgemäßer Belehrung für den Versicherungsnehmer gar nicht erst zu laufen beginnt und ein Widerspruch so auch heute noch wirksam erklärt werden kann.


Voraussetzung für den Widerspruch

  1. Die Versicherung muss vor dem 31.12.2007 abgeschlossen worden sein.
  2. Die in den Vertragsunterlagen abgedruckte Widerspruchsbelehrung muss fehlerhaft sein.

Unerheblich ist dabei, ob die Belehrung an einem inhaltlichen oder formellen Fehler leidet.


Rechtsfolge des Widerspruchs

Durch den so noch möglichen Widerspruch wandelt sich der Versicherungsvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis, so dass dem Versicherungsnehmer alle bislang gezahlten Versicherungsbeiträge verzinst zurückzuzahlen sind. Sollte es sich um einen fondsgebundenen Vertrag handeln, gibt es zwar keine Zinsen, dafür wird jedoch das aktuelle Fondsguthaben ausgezahlt.

In Abzug zu bringen ist lediglich das bislang versicherte Todesfallrisiko, welches jedoch regelmäßig kaum ins Gewicht fällt.

Auf diese Weise erhalten Versicherungsnehmer meistens zwischen 20 und 30% mehr als bei einer normalen Kündigung.


Good to know

- Auch wenn Sie Ihre Versicherung bereits gekündigt haben, ist ein Widerspruch noch immer möglich!

- Der Widerspruch ist auch bei privaten Rentenversicherungen möglich!

- In der Regel trägt die Rechtsschutzversicherung alle anfallenden Rechtsanwalts-, oder Gerichtskosten!

- Im Fall einer nichtordnungsgemäßen Belehrung akzeptieren die Versicherer in der Regel bereits außergerichtlich den Widerspruch, so dass binnen weniger Tage mit der Auszahlung des Geldes gerechnet werden kann!


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Falls auch Sie sich von Ihrer Lebensversicherung trennen möchten, machen Sie keine teueren Fehler! Gerne prüfen wir für Sie kostenlos und unverbindlich, ob ein lukrativer Widerspruch für Sie möglich ist.

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Thomas Schmit
Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte

Foto(s): Schmit Gerkhardt Rechtsanwälte

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