Leivtec XV3 wird von PTB überprüft! Messwertfehler möglich!

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Messung mit dem Leivtec XV3? Messwertfehler können zur Einstellung des Verfahrens führen!

Das Geschwindigkeitsüberwachungsgerät Leivtec XV3 wirft in speziellen Konstellationen für manche Fahrzeugtypen unzulässige Messwertabweichungen aus. Diese verletzen die Verkehrsfehlergrenzen unter Umständen auch zu Ungunsten des Betroffenen. Es gibt bereits eine ergänzte Gebrauchsanweisung, die von der PTB am 14.12.2020 genehmigt wurde. Diese sollte die damals bekannt gewordenen unzulässigen Messwertabweichungen ausschließen. Nun hat die PTB Kenntnis darüber erlangt, dass dennoch unter bestimmten Voraussetzungen trotz Beachtung der neuen Gebrauchsanweisung zu unzulässigen Messwertabweichungen kommen kann. Daher hat die PTB Stand 12.03.2021 auf ihrer Website bekannt gegeben, dass der Hersteller, sowie die entsprechenden Aufsichtsbehörden informiert wurden und mit eigenen Versuchen begonnen. Deren Ergebnisse stehen noch aus.

Fazit: Betroffene einer Messung mit Leivtec XV3 sollten – anwaltlich beraten – entsprechende Interventionen bei den Bußgeldbehörden und Amtsgerichten in die Wege leiten lassen. Solange die Messwertabweichungen nicht definitiv geklärt sind, sollten keine Verurteilungen auf Messungen beruhen, die mit Leivtec XV3 durchgeführt worden sind. Soweit Verkehrsrechtsschutz besteht, sollten entsprechende Messungen unbedingt sachverständig überprüft werden. Die Kosten des Gutachtens werden von der Versicherung getragen.

Verfasser: Rechtsanwalt Thomas Heimbürger, Fachanwalt Verkehrsrecht, Fachanwalt Strafrecht


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