Lesen Sie mal wieder - das Grundbuch
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Sind Sie sich sicher, oder glauben Sie es nur zu wissen?
Ich erlebe es immer wieder, dass Mandanten, gerade bei Trennung und Scheidung, wenn es dann bei der Auseinandersetzung auch um die sog. „Scheidungsimmobilie" geht, oftmals über die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie überhaupt nicht Bescheid wissen. Auf entsprechende Nachfrage können sie nicht mit letzter Sicherheit angeben, ob sie Alleineigentümer oder Miteigentümer (und ggf. zu welchem Anteil) an einer Immobilie sind.
Gerade bei einer Erstberatung ist diese Ungewissheit für den beratenden Anwalt sehr unangenehm, weil er bei seiner Beratung keine gesicherten Fakten hat, die er seiner Beratung zugrunde legen kann. Der Anwalt kann den Mandanten aber nur so gut beraten, wie der Mandant ihm zuverlässige Informationen liefert.
Die „Scheidungsimmobilie" ist oftmals der zentrale und werthaltigste Streitpunkt bei einer Trennung oder Scheidung, da mit hohen finanziellen Interessen und Risiken behaftet. Deshalb sollten Sie nicht nur aus Ihrem eigenen finanziellen Interesse heraus darüber Bescheid wissen, wie die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse sind, sondern auch Ihren Anwalt/Ihre Anwältin zuverlässig darüber informieren können. Bringen Sie deshalb zu der ersten Beratung die entsprechenden Notarverträge und/oder einen aktuellen Grundbuchauszug mit.
Bei Fragen zu diesem Thema berate ich Sie gerne:
Rechtsanwältin
Cordula Alberth
Joseph-Kolb-Str. 5
91077 Neunkirchen am Brand
Tel.: 09134/604
Fax: 09134/9689
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