Leysieffer meldet erneut Insolvenz an – Handlungsempfehlung für Mitarbeitende und Gläubiger

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Der Osnabrücker Pralinenhersteller Leysieffer hat erneut einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Dabei hatte das Unternehmen erst im Frühjahr 2020 erfolgreich ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung abgeschlossen und im Nachgang zahlreiche Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Neben der Schließung von unrentablen Filialen und einem zeitgemäßen Markenauftritt hat Leysieffer insbesondere auch einen Online-Shop eingeführt.

All die Maßnahmen konnten den Gang zum Insolvenzgericht am Ende jedoch nicht verhindern. Das Unternehmen leidet nach eigenen Angaben unter einem erheblichen Umsatzrückgang, stark gestiegenen Rohstoff- und Energiekosten sowie Spätfolgen der weiterhin schwelenden Corona-Pandemie. All das habe zu Liquiditätsschwierigkeiten geführt, die die erneute Insolvenz zur Folge hatten.

Mitarbeitende erhalten Insolvenzgeld

Folgen für Mitarbeitende

Gleich zu Beginn des Verfahrens gab es noch einen kurzen Schreckmoment. Weil das letzte Insolvenzverfahren noch nicht allzu lange her ist, war zunächst unklar, ob die Agentur für Arbeit erneut für drei Monate Insolvenzgeld zahlen würde. Zwischenzeitlich konnte hier jedoch erfolgreich eine Einigung zugunsten der Mitarbeitenden gefunden werden.

Die Löhne und Gehälter, die zunächst in aller Regel über eine Bank vorfinanziert werden, sind also für drei Monate gesichert. Dies führt nicht zuletzt dazu, dass Leysieffer trotz eingeleitetem Insolvenzverfahren weiter Pralinen und Schokolade produzieren und die Filialen öffnen kann.

Hier noch einige weitere wichtige Details zum Insolvenzgeld:

  • An dem Bestand der Arbeitsverhältnisse ändert sich nichts, der Gang zur Agentur für Arbeit bleibt einem erspart.
  • Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Begrenzt ist das Insolvenzgeld auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Diese liegt pro Monat in den alten Bundesländern für das Jahr 2022 bei 7.050,- €/brutto und in den neuen Bundesländern für das Jahr 2022 bei 6.750,- €/brutto.
  • Durch das Insolvenzgeld sind die im Insolvenzgeldzeitraum erarbeiteten Vergütungsbestandteile abgesichert. Dies umfasst alle geschuldeten Vergütungsbestandteile, also außer dem normalen Lohn und Gehalt auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Zulagen, Überstunden (-zuschläge), Sachbezüge, ggf. auch Privatnutzungsanteil des Dienst-Kfz u.ä.
  • In der Rentenversicherung entstehen keine Lücken. Unabhängig von einer Beitragszahlung durch den Arbeitgeber wird dieser Zeitraum entsprechend bescheinigt.

Sie haben weitere Fragen zum Insolvenzverfahren oder benötigen rechtliche Beratung zur weiteren Vorgehensweise? Dann nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu mir auf.

Handlungsempfehlungen für Gläubiger

Sollten Sie künftig Lieferungen oder Leistungen an das Unternehmen erbringen, können Sie sich gegen einen erneuten Ausfall durch Umstellung auf Vorkasse absichern. Dies wird jedoch die Liquidität des insolventen Unternehmens weiter belasten.

Entscheiden Sie sich daher für die Beibehaltung von Zahlungszielen, sollten Sie sicherstellen, dass zwischen Leistungsdatum und Zahlungseingang nicht mehr als 30 Tage liegen. Dann handelt es sich um ein sog. Bargeschäft, das grundsätzlich nicht angefochten werden kann.

Ihre zum Stichtag der Antragstellung (hier 01.07.2022) bestehenden Forderungen gegen die Leysieffer GmbH & Co. KG können Sie nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anmelden. Hierüber werden Sie gesondert vom Insolvenzverwalter nach Insolvenzeröffnung unterrichtet.

Sollten Sie Sicherungsrechte, wie z.B. Eigentumsvorbehalte an von Ihnen gelieferten Waren haben, müssen Sie diese Sonderrechte nachweisen. Hierzu sollten Sie schon mal folgende Unterlagen bereitlegen:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Auftragsbestätigung
  • Lieferscheine der sonderrechtsbehafteten Ware
  • Ggf. Rechnungen, die die Zuordnungen der Ware ermöglichen

Sie haben ein insolvenzrechtliches Problem? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf:

per E‑Mail: wolters@bbr-law.de  

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

Gerne können Sie mir auch schreiben: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

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Foto(s): canva.com

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