LfDI Baden-Württemberg veröffentlicht Orientierungshilfe zum Thema internationaler Datentransfer

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg hat als erste deutsche Aufsichtsbehörde eine Orientierungshilfe zum Thema internationaler Datentransfer veröffentlicht. 

Die Orientierungshilfe ist eine Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 16.07.2020, Az. C-311/18, mit dem dieser das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hat, und richtet sich an Unternehmen, die Daten in die USA übermitteln oder sich eines Auftragsverarbeiters bedienen, der Daten in die USA übermittelt.

Im Kern geht der LfDI Baden-Württemberg in seiner Orientierungshilfe zwar davon aus, dass die EU-Standardvertragsklauseln Grundlage für eine zulässige Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA sein können; er weist jedoch gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass die Anforderungen, die der EuGH an ein wirksames Schutzniveau gestellt hat, nur in seltenen Fällen erfüllt sein werden. Unternehmen müssten daher zusätzliche Garantien bieten, „die einen Zugriff durch die US-amerikanischen Geheimdienste effektiv verhindern und so die Rechte der betroffenen Personen schützen“. Exemplarisch nennt der LfDI Baden-Württemberg in diesem Zusammenhang folgende zwei Maßnahmen:

  • Verschlüsselung, bei der nur der Datenexporteur den Schlüssel hat und die auch von US-Diensten nicht gebrochen werden kann;
  • Anonymisierung oder Pseudonymisierung, bei der nur der Datenexporteur die Zuordnung vornehmen kann.

Unabhängig davon, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen des LfDI Baden-Württemberg in der Praxis für Unternehmen umsetzbar sind, wäre eine gemeinsame Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden der Länder zu begrüßen gewesen. Es bleibt daher abzuwarten, ob bzw. inwieweit sich andere Aufsichtsbehörden und insbesondere die Datenschutzkonferenz (DSK) zu diesem Thema noch äußern werden.

Falls Sie Fragen zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus und/oder den hierfür erforderlichen Garantien haben, können Sie sich gerne jederzeit an unsere zertifizierten Datenschutzexperten wenden.


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