LG Bonn: Abmahnungen von IDO rechtsmissbräuchlich!

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In diesem aktuellen Fall hatte sich der IDO e.V. Verein vor dem LG Bonn (Urteil vom 29.09.2020 – Az. 11 O 44/19) gegen eine ehemalige Kleinstgewerbetreibende gewandt. Es ging um einen zum Verkauf angebotenen „Wolle-Kaschmir-Schal“ (zu 59.-) auf DaWanda – einem Online-Forum für Hand- und Kunstarbeiten. Die Beklagte verkaufte ausschließlich selbst genähte Artikel auf der Plattform.

IDO beanstandete eine kleine Formalität des Angebots der Beklagten auf der Webseite: An dem Schal fehlte die Angabe der genauen Textilzusammensetzung, die von der EU-Textilverordnung vorgeschrieben ist.

Nach Ansicht der Richter des LG Bonn handelt es sich bei dem beklagten „Mangel“ um einen Wettbewerbsverstoß von geringer Bedeutung.

Mithin wurde die Gefährlichkeit und Schädlichkeit für Mitbewerber als gering eingeschätzt.

Nach Ansicht der Kammer das Interesse Gebühren zu verdienen und Vertragsstrafen zu kassieren klar im Vordergrund des Interessenverbands IDO. 

Kein Einzelfall:  Massenhafte Abmahnungen gegen kleine Händler wegen kleiner formaler Verstöße

Zahlreiche Verfahren richteten sich in der Vergangenheit insbesondere gegen kleine Gewerbetreibende auf der Plattform DaWanda und eBay. Gesprochen wird von jährlich rund 15.000 Abmahnungen, wobei sich die Anzahl der Abmahnungen zwischen 2017 und 2018 mehr als verdoppelt habe. Inzwischen hat DaWanda seinen Betrieb – aufgrund tausender Abmahnungen gegen auf der Plattform tätige Händler – eingestellt.

Das Gericht setzt den Streitwert von 10.000 Euro, den IDO genannt hatte,  auf 500 Euro herab.

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Abmahnvereine wie IDO mahnen wegen irreführender Werbung, fehlenden Angaben zu Preisen, falschen Widerrufsbelehrungen, fehlerhafter Werbung in Instagram, Schleichwerbung, fehlender Energieausweise in Anzeigen und vielem mehr ständig ab.

Das Landgericht Heilbronn bewertete die Abmahnungen des IDO e.V. in einem Urteil aus dem Jahr 2019 ebenfalls als rechtsmissbräuchlich und spricht von einer „Verquickung wirtschaftlicher und familiärer Interessen“.

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