LG Düsseldorf: Rückabwicklung von Darlehensverträgen der Sparda Bank West - Widerruf erfolgreich

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Das Landgericht Düsseldorf hat in 2 von unserer Kanzlei geführten Prozessen gegen die Sparda Bank West e.G. am 04.12. und 29.12.1015 festgestellt, dass die Bank die dort streitgegenständlichen Darlehensverträge mit unseren Mandanten rückabwickeln muss.

Denn die Widerrufsbelehrungen in allen vom Gericht überprüften Verträgen waren fehlerhaft, so das Landgericht Düsseldorf.

In einem Vertrag fehlte schon die drucktechnisch deutliche Hervorhebung der Widerrufsbelehrung vom übrigen Vertragstext.

In einem weiteren Vertrag entstand bei dem erfolgten postalischen Versand der Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Formulierung der Belehrung der Eindruck, die Frist für den Widerruf beginne schon bei Zugang der, einseitig von der Bank bereits unterschriebenen Vertragsunterlagen zu laufen ohne Rücksicht auf die Abgabe der eigenen Vertragserkärung der Darlehensnehmer. Daran änderte nach Auffassung des LG Düsseldorf auch der Zusatz, dass die Widerrufsbelehrung „nicht vor Vertragsschluss“ zu laufen beginne, nichts.

Eine Verwirkung des Widerrufsrechts wurde in beiden Fällen ebenfalls abgelehnt.

Damit liegen erneut 2 verbraucherfreundliche Urteile zum Thema Widerruf von Darlehensverträgen vor, die Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Gregor Ziegler für seine Mandantschaft durchgesetzt hat. Sollten auch Sie Ihren Vertrag auf mögliche Widerrufbarkeit prüfen lassen wollen, vereinbaren Sie mit unserer Kanzlei einen kurzfristigen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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