LG Frankfurt verurteilt Standard Life wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung

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Erneut konnten wir erfolgreich einen Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung seines Rückabwicklungsanspruchs aufgrund der seitens der Standard Life fehlerhaft erteilten Widerspruchsbelehrung helfen.

activeLAW PartmbB erstreiten Urteil vor dem LG Frankfurt am 09.12.2019

Der Kläger hatte im Jahre 2000 bei der Beklagten eine Lebensversicherung abgeschlossen. Mit Schreiben vom November 2018 widersprach der Kläger seinem Lebensversicherungsvertrag und bat um Rückabwicklung. 

Nachdem die beklagte Versicherungsgesellschaft seinen Anspruch, wie in vielen Fällen üblich, außergerichtlich zurückgewiesen hatte, wurde die activeLAW PartmbB mit der Durchsetzung seines Anspruchs beauftragt.

Die Beklagte räumte im schriftlichen Verfahren ein, dass sie den Kläger wohl nicht zutreffend belehrt habe. Es mangelte der Belehrung an der zum damaligen Zeitpunkt erforderlichen Form.

Bei diesem Fall wurde erneut deutlich, dass der Widerspruch des Lebensversicherungsvertrages im Vergleich zur reinen Kündigung und Erhalt des Rückkaufswertes wirtschaftlich sehr viel lukrativer ist.

Das Urteil reiht sich in einer Vielzahl von Urteilen gegen Lebensversicherer ein.

Haben auch Sie einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, können Sie sich an die Kanzlei activeLAW Klein.Offenhausen PartmbB, Herrn Dr. Rädecke, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, wenden. Gerade eine Rückabwicklung des Lebensversicherungsvertrages kann Ihnen gegenüber dem reinen Rückkaufswert einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil bringen.

Prozessfinanzierung möglich 

Sofern Sie das Kostenrisiko scheuen, bieten wir Ihnen an, den Kontakt zu einem am Markt starken Partner im Bereich Prozesskostenfinanzierung herzustellen. Bei Vorliegen hinreichender Erfolgsaussicht ist dieser bereit, Ihnen das wirtschaftliche Risiko des Unterliegens abzunehmen. Dies erfolgt gegen Leistung einer Erfolgsbeteiligung im Falle eines Obsiegens.


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