LG Gießen: Spieler bekommt von Online-Casino Einsätze erstattet

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1. Was wurde entschieden?

Das LG Gießen hat die  Betreiberin eines Online-Casinos verurteilt, einem spielsüchtigen Kunden 12.000 EUR zu erstatten, die dieser vorher bei Roulette-Einsätzen in dem Online-Casino verloren hatte. Das Gericht urteilte, das Casino-Angebot sei in Deutschland illegal gewesen sei, da der Anbieter hierzulande keine Lizenz erteilt bekommen habe; es werde auch nicht durch eine Glücksspiel-Lizenz in Malta rechtmäßig. Der Spielvertrag sei auf Grund des Verbots schlicht nichtig und dem Kläger daher das Geld zu erstatten. Unerheblich sei, so die Gießener Kammer, dass der Spieler an dem unerlaubten Glücksspiel überhaupt nicht hätte teilnehmen dürfen. Der bis Juli 2021 geltende Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer solle Spielteilnehmer im Sinne von § 1 GlüStV vor „suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiel“ schützen. Den Umstand, dass die Glückspiel-Aufsichtsbehörden zahlreicher Bundesländer bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrags (01.07.2021) illegale Spielangebote im Internet duldeten, wertete das Landgericht als unerheblich. Diese setzten die Glücksspielstaatsverträge nicht außer Kraft. 

2. Interessant auch ...

Das LG Ulm (Urteil vom 16.12.2019, Az. 4 O 2020/18) hat den Zahlungsdienstleister PayPal zur Erstattung von Zahlungen an einen Spieler verurteilt, die er im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel tätigte. Gemäß 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten.

Ähnlich wie das LG Ulm hatten bereits das AG Leverkusen (Urteil vom 19.02.2019, Az. 26 C 346/18), das AG München (Urteil vom 21.02.2018, Az. 158 C 19107/17) und das AG Wiesbaden (Urteil vom 16.06.2017, Az. 92 C 4323/16 [41]) entschieden.

3. Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht Dr. Ole Damm

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