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Licht aus! Weitere Lichtmiete - Insolvenzen: Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften 1 bis 3

  • 3 Minuten Lesezeit

Zitate aus Beschlüssen des Amtsgerichtes Oldenburg: 

63 IN 2/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 210393), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer) 

und

60 IN 1/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 211981), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 

und

65 IN 1/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 213144), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), 


wurde am 10.01.2022  die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerinnen angeordnet. 

Auf dem Portal diebeweretung.de wurden heute als erstes wichtige Fragen für die Anleger dazu gestellt:

  • Es handelt sich (auch) um Anleihen weshalb das Thema der gemeinsamen Gläubigerervertreter aufkommen wird. Macht das Sinn und wer profitiert davon?
  • Warum wurde welcher vorläufige Insolvenzverwalter eingesetzt, wer hat dabei wie im Hintergrund agiert mit welchem Zweck? Wurde vielleicht schon vorher eine Schutzschrift beim Insolvenzgericht hinterlegt und warum?
  • Soll es einen (vorläufigen oder endgültigen) Gläubigerausschuss geben, wer sollen die Mitglieder sein und warum? War hier etwas abgekartet?
  • Außerdem handelt es sich um eine Kriminalinsolvenz. Was bedeutet das für das gesteigerte Klärungsbedürfnis der Anleger, auf wen wird sich der Unmut fokussieren, wann müssen welche Forderungsanmeldungen erfolgen?
  • Wie stellt sich die Gläubigerschaft bei der ersten Gläubigerversammlung auf und wird der Verwalter, der in seinem Amt bestätigt werden will, beibehalten oder abgewählt?
  • Welche (gemeinsamen) Gläubigervertreter werden sich bewerben und ggfls. gewählt werden, so dass nur noch diese gewisse Rechtshandlungen für die Gläubiger vornehmen können, so dass diese insoweit angeschnitten sind?
  • Was ergibt sich in Bezug auf die konkreten Handlungen und mögliche Haftung der Tippgeber?
  • Wie steht es um die Quotenerwartung in den generellen Ablauf des Insolvenzverfahrens, wer ist Insolvenzgläubiger mit welcher Forderung, wer ist Eigentümer welcher Lichtanlagen?
  • Wurde ein Schneeballsystem betrieben und, falls ja, drohen daraus Anfechtungen von Scheingewinnen oder Provision? Wird der Verwalter hier erst nach der ersten Gläubigerversammlung transparent sein?

Später berichtet auch das Handelsblatt


Es laufen also keine Fristen!

Vorbereitungen treffen für die (noch nicht endgültige Insolvenz)

Gläubiger sollten ihre Vorbereitungen treffen für diesen Fall:

1. Mit Anwalt oder ohne?

2. Wo sind die Vertrags- bzw. Zeichnungsscheinkopien

3. Wo sind die Daten der privaten Rechtsschutzversicherung?  


Interessengemeinschaft ?

Jeder Anleihegläubiger der uns das Mandat erteilt, profitiert nicht nur von der Interessenbündelung sondern auch vom Informationsaustausch über unsere Kanzlei bezüglich der Erfolgsaussichten. 


Welche Kosten zahle ich an die Kanzlei Reime?

Für ein erstes orientierendes Gespräch zahlen sie nichts. Sie entscheiden d a n a c h, ob sie uns zunächst nur ein Beratungsmandat für € 99 oder ein weiterführendes Mandat mit höheren Kosten erteilen. Fragen zu diesem Angebot sind ebenso kostenlos.

Was wir von ihnen an Dokumentenkopien brauchen

Zeichnungsschein/e für Schuldverschreibung/en, Daten ihrer Rechtsschutzversicherung sowie den hier verlinkten Fragebogen für Kapitalanleger. Diesen bitte herunterladen und ausdrucken. 

Wir vertreten bereits ein Vielzahl von Geschädigten und werden angemessen reagieren. Rufen Sie uns einfach kostenfrei an   

unter 0800 77 42 667

wir erklären Ihnen alles. 

TIP: Lassen Sie sich n i c h t von ihrer Rechtsschutzversicherung (schon wieder) in die Irre führen. Sie haben freie Anwaltswahl! 


REIME Rechtsanwalt – die Kanzlei

Wir vertreten und beraten Anleger in Deutschland schon seit Mai dieses Jahres und haben uns zu den Hintergründen und Hintermännern sowie potentiellen Haftungsgegnern eine umfassende Expertise erarbeitet.  

Gerade jetzt ist eine realistische Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ausgangslage für jeden Anleger wichtig. Das können Sie durch Kontaktaufnahme mit uns in einem freundlichen Telefonat erreichen. Aber auch kurzfristige Besprechungstermine bei uns oder an jedem anderem Ort sind möglich. Wenden Sie sich einfach jederzeit per Telefon, Email, Fax oder Brief  an uns oder kommen Sie einfach unverhofft vorbei.

Ihr Erstkontakt mit uns ist generell kostenfrei.
Setzen Sie sich gern mit uns in Verbindung:

  • per E-Mail: info@rechtsanwalt-reime.de
  • Telefon: 03591 29961 33
  • Telefax: 03591 29961 44
  • oder postalisch: Reime Rechtsanwalt, Innere Lauenstraße 2, 02625 Bauten

Besuchen Sie uns auch unter: https://www.rechtsanwalt-reime.de/


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