Lieferkettengesetz

  • 2 Minuten Lesezeit

Mit dem Ziel der Reduzierung von Kinderarbeit und Hungerlöhnen im Ausland haben sich die zuständigen Ministerien (Bundesarbeits-, Bundesentwicklungs- und Bundeswirtschaftsministerium) zuletzt auf einen gemeinsamen Referentenentwurf geeinigt. Noch in dieser Legislaturperiode soll demnach ein neues Lieferkettengesetz verabschiedet werden, welches deutsche Unternehmen gegenüber ausländischen Zulieferern zur Einhaltung ökologischer und sozialer Mindeststandards verpflichten soll. Es sollen auf diese Weise Menschenrechte bei den jeweiligen Lieferanten im Ausland durchgesetzt werden. Zwar sollen die Unternehmen hierfür nicht zivilrechtlich haften - dies würde milliardenschwere Prozesse zur Folge haben - jedoch droht bei Verstößen ein Bußgeld und der Ausschluss von Ausschreibungen für bis zu drei Jahre.

Eine verpflichtende Regelung in Form eines Gesetzes erschien notwendig, da betroffene Unternehmen sich bislang allenfalls zur Einhaltung gewisser Standards selbstverpflichtet haben, ein Großteil der Unternehmen sich jedoch nicht an diese Pflichten gehalten hat.

Der Entwurf sieht einen Stufenplan für die Verantwortung auf dem Weg von End- zu Rohprodukt vor, der zunächst für große Unternehmen zur Pflicht werden soll. Bei bloß mittelbaren Zulieferern muss das Unternehmen nur dann tätig werden, wenn es positive Kenntnis von Menschenrechtsverletzungen erlangt. Die von den Menschenrechtsverletzungen Betroffenen sollen daraufhin Rechtsschutz vor deutschen Gerichten durch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) erhalten. Laut dem Referentenentwurf ist hierfür die Verletzung von „überragend wichtigen Rechtspositionen“ vorausgesetzt. Die Neuregelung soll vom 01.01.2023 für solche Unternehmen gelten, die mehr als 3.000 Mitarbeiter haben, ab 2024 sollen die Regelungen auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern gelten.

Die Einführung eines derartigen Gesetzes ist nach wie vor sehr umstritten. So forderte das Wirtschaftsministerium eine Entschärfung der Regelungen für Kleinunternehmer, die nicht überfrachtet werden sollen. Kritik kommt auch von Seiten der Unternehmer, die eine Gefährdung des Wirtschaftsstandorts Deutschland befürchten. Teilweise wird eine Regelung auf europäischer Ebene oder im Rahmen der G20 gefordert. Allein Volkswagen ist mit weltweit 40.000 Lieferanten sehr stark von den Neuregelungen betroffen.

Ebenso besteht trotz des bereits bestehenden Referentenentwurfs weiterhin Streit innerhalb der Bundesregierung. In einem Brief von Ulrich Nußbaum, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministeriums, an Björn Böhning, Bundesarbeitsministerium, widersprach Nußbaum dem Vorgehen bezüglich der Ressortabstimmung und verweigerte sein Einverständnis hinsichtlich der Veröffentlichung des Entwurfs auf der Homepage des Ministeriums. Der Entwurf entspreche nicht den Vereinbarungen, sodass eine Anpassung zwingend erforderlich sei.

Wie sich die streitige Lage weiterentwickelt, bleibt daher nur abzuwarten. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Heinze LL.M.

Beiträge zum Thema