LKA warnt vor neuen Betrugsmaschen bei Kreditkarten durch Emails zur Paketzustellung; Fachanwalt berät

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LKA warnt vor neuer Betrugsmasche im Rahmen angeblicher Paketzustellung

Das LKA Niedersachsen warnt aktuell dringend vor neuen Betrugsmaschen per Email oder SMS durch vermeintliche Paketzusteller, die für Kreditkartenbetraug genutzt werden.

Unter dem Vorwand zusätzlicher Kosten werden potentielle Opfer auf eine täuschend echte Fakeseite geleitet, wo dann die Daten des Geschädigten zum Missbrauch abgegriffen werden.

Dies wirkt idR besonders glaubhaft, wenn Geschädigten gerade ein Paket aus dem Ausland erwarten.

Ansprüche der Geschädigten

Kommt es im Rahmen dieses Betrugs zur Regstrierung eines neuen Autorisierungsgeräts haben die Täter freien Zugriff auf die Kreditkarte es werden dann in kurzen zeitlichen Abständen Verfügungen von der Karte bis zur Erschöpfung des Limits vorgenommen.

Rechtlich handelt es sich bei den dann erfolgenden Verfügungen um nicht autorisierte Verfügungen, so dass ein Anspruch auf taggleiche Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB besteht.

Ein Schadensersatzanspruch des Kreditkartenunternehmens wegen einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung (§ 675v Abs. 3 Nr. 2 BGB) scheidet in diesen Fällen denknotwendig aus, da es keinerlei schadensursächlicher Handlung des Kunden gab.

Zu den rechtlichen Grundlagen im Detail


Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat daher gegenüber zahlreichen Banken und Sparkassen in vergleichbaren Fällen die Erstattung ganz oder teilweise erfolgreich durchgesetzt und auch Ansprüche gegenüber den Empfängern der Zahlungen geltend gemacht. Dabei werden neben der DKB auch Absprüche gegen LBB, Postbank, Barclays, Hanseatic, N26, Solaris, Comdirect und verschiedenste Sparkassen und Genossenschaftsbanken geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Foto(s): @SALEO

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