LKW-Kartell: Gesamtgewicht oder Nutzlast?

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Sehr viele Unternehmer sind wegen des LKW-Kartells zu Schadensersatz berechtigt. Die Hersteller DAF, Iveco, MAN, Mercedes und Renault/Volvo hatten die Bruttolistenpreise und mehr zwischen 1997 und Anfang 2011 illegal abgesprochen. Die Kartellverstöße wurden nach langjährigen Untersuchungen von der EU-Kommission im Juli 2016 festgestellt.

Für die Unternehmer, die in diesem Zeitraum LKWs kauften oder leasten, stellt sich die Frage, ob sie betroffen sind. Gerade bei dieser grundlegenden Frage war es in den vergangenen Tage aber zur Unsicherheiten bei den (möglichen) Geschädigten gekommen. Der Grund ist eine kleine, aber weitreichende Abänderung in der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission.

Nutzlast oder Gesamtgewicht?

Am 10.08.2016 wurde in der offiziellen Mitteilung der EU-Kommission ein wichtiges Wort herausgelöscht: die Nutzlast, die als Eingrenzungskriterium für die betroffenen Lastwagen angegeben wurde. Daher wird das Gesamtgewicht zum maßgeblichen Kriterium.

Dass es sich um das Gesamtgewicht der Laster handelt, zeigt auch eine andere, offizielle Verlautbarung der EU-Kommissarin für Wettbewerb, Margarethe Vestager. Dort wird ausdrücklich auf das Gesamtgewicht Bezug genommen:

„The cartel dealt with the sales of medium and heavy trucks in the European Economic Area. These are large vehicles, weighing more than 6 tonnes each.“

Es sind also

  • mittelschwere Lastwagen mit einem Gesamtgewicht ab 6 Tonnen und
  • schwere Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 16 Tonnen

betroffen.

Somit gehören viele Unternehmen, die 7,5-Tonner und ähnlichen LKWs kauften oder leasten, zu den Geschädigten des Kartells.

Nähere Informationen finden Sie auf von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer herausgegebenen Internetseite: www.schadensersatz-kartellverstoss.de

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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