Lockdown ab November – Rechtsschutz mit dem Anwalt gegen die Schließung der Betriebe möglich

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Die Regierungen von Bund und Ländern haben erneut weitreichende Beschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft beschlossen, um die Pandemie in Deutschland unter Kontrolle zu bringen und der Gefahr zu begegnen, dass die Krankenhäuser die wachsende Zahl an schwer Erkrankten nicht mehr versorgen können.

Dabei ist Fraglich, ob die Maßnahmen die richtigen Treffen und verhältnismäßig sind. Ob die pauschalen Schließungen ganzer, bereits stark gefährdeter Branchen im Einzelfall rechtmäßig sind und der gerichtlichen Überprüfung standhalten ist umstritten. Der erneute Lockdown trifft die Restaurants, Bars, Fitnessstudios, Theater, Kinos, Kulturveranstalter, Massagesalons und viele weitere Betriebe unglaublich hart. Die Frage ist, ob die enormen Anstrengungen, den Risiken einer Ansteckung mit dem Coronavirus durch Hygienekonzepte vorzubeugen ausreichend gewürdigt und die wirtschaftliche Not der Unternehmer den richtigen Stellenwert in der Abwägung erhalten haben.

Kann ich gegen den Lockdown klagen? Ihr Anwalt für Verwaltungsrecht.

Ja, gegen jeden staatlichen Eingriff in Ihre Rechte steht Ihnen der Rechtsweg offen. Auf Antrag prüfen die Gerichte, ob die Schließung Ihres Betriebes oder die Untersagung Ihrer Dienstleistung rechtmäßig ist oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Schließung Ihres Unternehmens für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens nicht erforderlich ist. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht kürzlich im Verfahren gegen die Sperrstunde für Gaststätten so entschieden und die Schließungen aufgehoben. (Beschlüsse der 14. Kammer vom 15. Oktober 2020 (VG 14 L 422/20 und VG 14 L 424/20)

Welches Gericht ist zuständig für Klagen gegen den Lockdown? 

Bei Klagen und einstweiligem Rechtsschutz gegen die Schließung durch Corona-Verordnungen sind die Verwaltungsgerichte zuständig. Welches Verwaltungsgericht das in Ihrem Fall ist hängt von Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz, sowie von der Art der Verordnung selbst ab.

Wann sollte man eine Klage gegen dem Lockdown einreichen? Der Rat vom Anwalt für Verwaltungsrecht.

Wenn Ihr Geschäft oder Ihre Dienstleistung trotz guter Hygienekonzepte geschlossen wird und mildere Mittel als die Schließung einen ebenso guten Schutz vor der Ansteckung mit COVID-19 bieten, sind Ihre Grundrechte verletzt. Wer nicht vor Gericht gegen die Schließung vorgeht, hat auch keine Chance, dass seine Rechte durchgesetzt werden. Hinzu kommt, dass für Folgeansprüche wie Schadensersatz, das Vorgehen im gerichtlichen Eilrechtsschutz häufig eine Voraussetzung ist.

Die Rechtsanwälte unseres verwaltungsrechtlichen Dezernats stehen Ihnen mit viel Erfahrung und größtmöglicher Expertise zu Seite und können Sie bei der Entscheidung über das richtige Vorgehen im Lockdown umfassend und nachhaltig beraten.

Gibt es ein einstweiliges Verfahren? Schnelle Rechtshilfe gegen neue Corona-Maßnahmen.

Klageverfahren dauern Jahre. Eine Entscheidung im Klageverfahren kommt zum effektiven Schutz Ihrer Rechte daher zu spät. Um diese Lücke zu füllen gibt es verschiedene Eilrechtsschutzverfahren. Hier prüfen die Gerichte kursorisch, ob Ihre Klage mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg hat. Wenn ja, wird die Schließungsanordnung aufgehoben.

Als auf das Verwaltungsrecht spezialisierte Anwälte zählt das Angreifen von Verordnungen und die Darlegung der Unverhältnismäßigkeit von Maßnahmen des Staates zu unserem Kernbereich. Mit der Erfahrung aus über 3.000 Verfahren können wir schnell und sicher für Sie agieren.

Rufen Sie uns einfach an. Nach einer individuellen Beratung können wir ggf. kurzfristig ein Verfahren zur Wiedereröffnung Ihres Geschäftes vor Gericht anhängig machen. Durch die langjährige Betreuung verwaltungsgerichtlicher Verfahren können wir Ihnen die Chancen und Kosten gern erläutern.

Bekomme ich später Schadenersatz für die rechtswidrige Schließung meines Geschäfts?

Sollte nachträglich festgestellt werden, dass die Schließung unverhältnismäßig war, gibt es die Möglichkeit, den Ihnen aus der Schließung entstandenen Schaden durch Einnahmeverluste oder nutzlos gewordene Investitionen ersetzt zu bekommen. Die Hürden dafür sind hoch und eine frühzeitige Beratung durch spezialisierte Anwälte unbedingt zu empfehlen. Denn Voraussetzung ist, dass Sie alles Zumutbare unternommen haben um den Schaden abzuwenden. Dazu zählt auch, dass Sie im gerichtlichen Eilrechtschutz versucht haben, den Corona-Lockdown für ihr Geschäft zu verhindern.

Wenn Sie unsicher sind was sie tun müssen, um nicht auf den Kosten der Schließungen sitzen zu bleiben, wenden Sie sich gern an unser auf das Staatshaftungsrecht spezialisiertes Team im Verwaltungsrecht.



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