Lockdown durch Gericht aufgehoben

  • 3 Minuten Lesezeit

Lockdown ausgesetzt - Gericht hilft Einzelhändler

Durch ein Oberverwaltungsgericht wurde der Lockdown ausgesetzt. Ein IT-Händler darf sein Geschäft wieder öffnen. 

Was ist geschehen?
Auf einer Verkaufsfläche von ca. 140 m² betreibt ein Einzelhändler ein Fachunternehmen für IT-Technik. In dem Geschäftslokal arbeitet neben ihm noch eine weitere Person. Das Ladenlokal ist seit längerer Zeit auf Grund behördlicher Regelung geschlossen. Durch eine Rechtsverordnung der Landesregierung war dem Einzelhändler der Betrieb seines Geschäftes untersagt, obwohl er ausreichende Hygienekonzepte entwickelt hatte. Gleichzeitig war es jedoch SB-Warenhäusern und Discountern und Supermärkten gestattet, gleichartige Produkte zu verkaufen.. Der Einzelhändler wehrte sich insbesondere dagegen, dass große Ketten wie real und Globus und Discounter wie Aldi und Lidl gleichartige Produkte anbieten durften, während er sein Lokal geschlossen halten musste. Insbesondere in den Discounterfilialen käme es häufig - insbesondere im Kassenbereich - zu Ansammlungen von Kunden. Das könne in seinem Geschäftslokal nicht eintreten. Der Einzelhändler sah hierin einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, der aus der Verfassung resultiere.

Einzelhändler setzt sich durch 
Der IT Händler rief aufgrund dessen das Oberverwaltungsgericht an und verlangte, dass die Verordnung der Landesregierung außer Vollzug gesetzt werde. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Einzelhändler recht. Das Oberverwaltungsgericht sah es als nicht gerechtfertigt an, wenn SB-Märkte und Lebensmittelhändler, die neben Lebensmitteln die gleichen Produkte wie der IT-Händler vertreiben würden, diese veräußern dürften, während dem IT Händler der Betrieb seines Lokals untersagt war. Auch der IT-Händler hatte eingeräumt, dass es bei der Corona Pandemie dem Staat im Rahmen eines Ermessens gestattet sein müsse, Maßnahmen zu ergreifen. Der Einzelhändler wertete die Vorgehensweise der Landesregierung so, dass die Landesregierung dieses Ermessen überdehnt habe. Das staatliche Ermessen sei „ins Blaue hinein" ausgeübt worden. Bei Discountern und SB-Fachmärkten würden die Vorschriften zur Abstandshaltung offensichtlich nicht eingehalten und an den Kassen gebe es einen Permanentstau wie eh und je. Wenn er seine Produkte weiterhin veräußern dürfte, würde es zumindest hinsichtlich der IT-Produkte auch bei Discountern und SB Märkten eine Entzerrung und damit eine Reduzierung der Ansteckungsgefahr geben. Das Gericht stellte in seiner Entscheidung nicht nur auf den Gesichtspunkt der Ungleichbehandlung ab. Auch wies das Gericht daraufhin, dass das Robert-Koch-Institut (RKI) in einem Strategiepapier die Kriterien des individuellen Infektionsrisikos festgehalten habe. Innerhalb dieses „Settings“ sei das Risiko, sich in einem Einzelhandelslokal zu infizieren als niedrig angesehen worden. Der Bericht des Robert Koch Institutes habe darauf hingewiesen, dass die hohen bundesweiten Fallzahlen zumeist aus diffusen Geschehen mit Häufung insbesondere im Haushalt, in Alten-und Pflegeheimen sowie im beruflichen Umfeld resultieren würden .Wenn demgegenüber das Infektionsrisiko im Einzelhandel niedrig sei, müsse zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine andere Betrachtung erfolgen.


Wie geht es weiter?

Was bedeutet die Entscheidung für Einzelhändler?

Besteht ein Anspruch auf Schadensersatz wegen des fehlerhaften lockdowns?

Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Webseite https://juria.de . Wir helfen Ihnen gern weiter.


 MAACK Rechtsanwälte - Die Kanzlei

MAACK Recht & Steuern

hat sich auf die Gebiete Vermögensrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ausgerichtet, Zu dem Vermögensrecht gehören das Kapitalanlagerecht, Bankrecht, Wirtschaftsrecht und Erbrecht- Zu jedem dieser Gebiete erreichen Sie einen fachlich versierten Rechtsanwalt. Die Kanzlei ist sowohl rechtlich, als auch steuerrechtlich ausgerichtet. Durch die Verzahnung von rechtlicher und steuerrechtlicher Bearbeitung können Problemstellungen ganzheitlich bearbeitet werden. Problemstellungen, die sowohl die Rechtsberatung, als auch die Steuerberatung betreffen, können daher nachhaltig gelöst werden. Rechtsberatung wird seit mehr als 30 Jahren durchgeführt.

Die Kanzlei ist an vier Standorten vertreten, in Recklinghausen, Dortmund, Hamburg und Chemnitz. Besprechungstermine werden darüber hinaus auch in Dresden, Düsseldorf, und München wahrgenommen. Die Kanzlei ist Mitglied in der Advounion, einem Verbund von rund 2.000 Rechtsanwälten. Durch MAACK Recht & Steuern werden sowohl Einzelverfahren, als auch Großverfahren betreut. So wurden Großverfahren mit bis zu 500 Vorgängen gegen ein Anlageunternehmen betreut. Die Betreuung geschädigter Kapitalanleger führen wir seit 1991 durch und sind daher im Bereich der fehlgeschlagenen Kapitalanlagen wohl eine der am längsten tätigen Kanzleien in Deutschland. Zu den Großverfahren , die wir betreut haben bzw. laufend betreuen, gehören u.a. Göttinger Gruppe, WBG (Wohnungsbaugesellschaft Leipzig), S & K, INFINUS, PROKON, EEV; MBB Clean Energy, German Pellets, KTG AGRAR SE 




Foto(s): mobirise.com


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Hauke Maack

Beiträge zum Thema